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Beschlussvorlage

Jugendhilfeausschuss; hier: Wahlen

09/0295 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0295 regelt die anstehenden Wahlen im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Der Ausschuss ist mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Die Sitzverteilung folgt den Vorgaben des SGB VIII sowie der Satzung des Jugendamtes. Demnach entfallen neun Sitze auf die Vertretungskörperschaft und sechs Sitze auf die freie Jugendhilfe. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass für jedes ordentliche Mitglied eine persönliche Stellvertretung gewählt werden muss. Die Träger der freien Jugendhilfe sind verpflichtet, mindestens die doppelte Anzahl der zu besetzenden Sitze sowie deren Stellvertreter vorzuschlagen. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern sind gemäß der Satzung des Jugendamtes auch beratende Mitglieder vorgesehen, die unter anderem aus der Verwaltung, der Justiz, der Polizei und den Religionsgemeinschaften bestehen.

Die Vorlage umfasst zudem Angaben zum investiven Finanzplan, der Posten für Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand beinhaltet. Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Der Entwurf enthält die entsprechenden Formblätter für die Beschlussfassung durch den Ausschuss, den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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