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Beschlussvorlage

Wahl des Integrationsrats Neufassung der Wahlordnung

09/0421 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0421 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neufassung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates in Gladbeck. Hintergrund ist die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung durch den Landtag, wodurch der bisherige Ausländerbeirat durch einen Integrationsrat ersetzt wird. Der Rat hat bereits beschlossen, ein Gremium aus 14 direkt gewählten Mitgliedern und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zu bilden. Die Wahl ist für den 7. Februar 2010 angesetzt.

Die Neufassung der Wahlordnung umfasst mehrere inhaltliche Anpassungen. Zur Wahlberechtigung gehören künftig auch Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten fünf Jahren erworben haben. Die Frist für den Wohnsitz in Gladbeck wurde von drei Monaten auf 16 Tage vor der Wahl verkürzt. Zudem entfällt die Möglichkeit, persönlichen Vertretern zuzuweisen. Der Wahlausschuss wird künftig einheitlich für die Integrationsratswahl und die Kommunalwahl eingesetzt und darf nur aus Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern bestehen.

Die Sitzverteilung wird nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte Lague/Schepers) berechnet. Zudem unterliegt die Wahl nun einer umfassenden Prüfung von Amts wegen. Für die kommende Wahl legt der Wahlleiter die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf den 4. Januar 2010 fest, um die Vorbereitungen über die Weihnachtszeit zu ermöglichen. Die Zulassung der Vorschläge durch den Wahlausschuss soll bis zum 8. Januar 2010 erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 207 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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