Bildung von Ausschüssen; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0293 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bildung von Ausschüssen sowie der Festlegung der Sitzanzahl und der Durchführung von Wahlen für die neue Wahlperiode. Grundlage der Vorlage sind die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck.
Der Rat ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rechnungsprüfungsausschuss sowie einen Haupt- und einen Finanzausschuss zu bilden. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Einrichtung weiterer Ausschüsse vor, namentlich des Stadtplanungs- und Bauausschusses, des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses, des Sozialausschusses, des Kulturausschusses, des Sportausschusses sowie des Umweltausschusses bzw. Betriebsausschusses ZBG.
Die Vorlage regelt die Zusammensetzung der Gremien. Neben Ratsmitgliedern können sachkundige Bürger als ordentliche Mitglieder bestellt werden, wobei deren Zahl die der Ratsmitglieder nicht erreichen darf. Zudem können volljährige sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme einberufen werden. Für den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss ist die Besetzung mit Ratsmitgliedern vorgesehen.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird das Verfahren nach „Hare-Niemeyer“ angewandt. Bei Einigkeit der Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend; andernfalls erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur Bestellung beratender Mitglieder durch Fraktionen sowie die Festlegung der Vertretungsregelung für Ausschussmitglieder.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Schulausschuss; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen 17.08.2009
- Jugendhilfeausschuss; hier: Wahlen 17.08.2009
- Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes; hier: Benennung eines Vertreters 18.08.2009
- Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck; hier: a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl des Vorsitzenden sowie seiner Stellvertreter 18.08.2009
- Bestimmung der Ausschussvorsitzenden 18.08.2009
- Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG); hier: a) Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates 18.08.2009