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Beschlussvorlage

Bildung eines Wahlausschusses

09/0411 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0411 des Bürgermeisterbüros sieht die Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl in Gladbeck vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist der Rat der Stadt verpflichtet, diesen Ausschuss einzusetzen. Der Ausschuss wird zudem in der gleichen Zusammensetzung für die Wahl der Mitglieder zum Integrationsgremium tätig sein.

Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören unter anderem die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Ausschuss wird vom Wahlleiter als Vorsitzendem geleitet. Die weitere Besetzung erfolgt durch eine Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern sowie deren persönliche Stellvertreter. Als wählbare Mitglieder kommen ausschließlich Ratsmitglieder und sachkundige Bürger in Betracht. Der Bürgermeister fungiert als Wahlleiter, wobei seine Vertretung im Amt als stellvertretender Wahlleiter fungiert. Sollten sich der Bürgermeister oder dessen Vertretung für das Amt des Bürgermeisters bewerben, endet ihre Funktion als Wahlleitung mit dem Zeitpunkt der Aufstellung.

Die Wahl der Beisitzer erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag der Ratsmitglieder ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend; andernfalls findet eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Mit der Bildung des Ausschusses sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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