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Beschlussvorlage

Emscher-Lippe-Konferenz; hier: Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck

09/0397 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0397 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die Emscher-Lippe-Konferenz. Die Emscher-Lippe-Konferenz fungiert als Kommunikations- und Beratungsgremium für regionale Akteure und Kräfte, die im Strukturwandel der Region relevant sind. Die Grundlage für die Beteiligung der Stadt Gladbeck bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2003 über den Beitritt zur Emscher-Lippe-Allianz.

Aufgrund des Einwohneranteils der Stadt innerhalb der Emscher-Lippe-Region ist der Rat berechtigt, zwei Mitglieder in die Konferenz zu entsenden. Während der hauptamtliche Bürgermeister kraft seines Amtes bereits Mitglied der Konferenz ist, sieht die Vorlage die Wahl weiterer Vertreter und Stellvertreter vor. Die Konferenz setzt sich unter anderem aus den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Landräten der beteiligten Kommunen zusammen.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung NRW. Die gewählten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in dem Gremium zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch Beschluss abberufen. Für die Besetzung der Positionen ist ein Verfahren vorgesehen, das sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur Wahl von Vertretern in Gremien richtet. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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