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Beschlussvorlage

Bestimmung der Ausschussvorsitzenden

09/0297 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0297 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretungen im Rat der Stadt Gladbeck. Die Grundlage für die Verteilung der Sitze bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Gemäß der gesetzlichen Regelungen können die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden einvernehmlich bestimmen, sofern kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt. Sollte keine Einigung zustande kommen, findet ein Zugriffsverfahren statt. Dieses Verfahren basiert auf der Berechnung von Höchstzahlen durch die Teilung der Fraktionsstärke. Für bestimmte Gremien gelten jedoch Sonderregelungen: Im Haupt- und Finanzausschuss führt der Bürgermeister den Vorsitz, im Jugendhilfeausschuss erfolgt die Wahl durch die stimmberechtigten Mitglieder, und im Wahlausschuss übernimmt der Wahlleiter den Vorsitz.

Das Verfahren zur Verteilung der Sitze findet auf die Ausschüsse Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung und Bau, Wirtschaftsförderung und Grundstück, Sozial, Kultur, Sport, Schule sowie Umwelt/Betrieb Anwendung. Basierend auf der aktuellen Mitgliederstärke der Fraktionen – von 21 Mitgliedern bei der SPD bis zu 2 Mitgliedern bei der FDP und der Sozialen Liste – ergibt sich nach dem mathematischen Verfahren eine Zuteilung von sechs Vorsitzen an die SPD und drei Vorsitzen an die CDU. Mit finanziellen Auswirkungen ist durch die Vorlage nicht zu rechnen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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