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Beschlussvorlage

Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft; hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck

09/0306 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0306 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck für die Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft. Da die Stadt Gladbeck Inhaberin von Stammaktien der RWE Aktiengesellschaft ist, besteht die Notwendigkeit, eine Person für die Vertretung in diesem Gremium zu bestimmen. Die RWE Aktiengesellschaft ist in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig, darunter die Energieversorgung, Umweltdienstleistungen, die Gewinnung von Bodenschätzen sowie die Telekommunikation und Immobilienwirtschaft.

Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW. Demnach sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Zudem sind sie an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die bisherige Vertretung wurde durch einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 festgelegt.

Für die Neubesetzung der Vertretung sieht die Vorlage ein Verfahren gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW vor. Die Wahl soll durch eine offene Abstimmung erfolgen, wobei die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Mit der Benennung der Vertretung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Entwurf sieht vor, eine Person als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Gladbeck in der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft zu benennen.

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