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Beschlussvorlage

Schulausschuss; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen

09/0294 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0294 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der Sitze sowie den anstehenden Wahlen für den Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Bildung des Ausschusses ist § 85 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Rat ist gemäß der Kommunalen Verfassungsgesetzgebung befugt, die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Anzahl der Mitglieder sowie die Anzahl der Stellvertreter nach eigenem Ermessen zu regeln. Die Vorlage sieht vor, die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder zu wählen. Dabei findet bei fehlendem einheitlichem Wahlvorschlag das Verfahren nach „Hare-Niemeyer“ Anwendung, um die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen zu verteilen.

Zusätzlich zur regulären Besetzung sieht die Vorlage die Bestellung von beratenden Mitgliedern vor. Hierzu zählen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, die gemäß Schulgesetz als ständige Mitglieder mit beratender Stimme zu berufen sind. Ebenso können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. Darüber hinaus besteht für Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, die Möglichkeit, Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger als beratende Mitglieder zu benennen. Mit der Bestellung dieser Personen erfolgt keine Änderung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelungen werden nicht ausgewiesen.

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