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Beschlussvorlage

Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes; hier: Benennung eines Vertreters

09/0299 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0299 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Satzung der Stadtsparkasse Gladbeck, nach der die Sparkasse Mitglied des genannten Verbandes ist.

Gemäß der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus Vertretern der Mitgliedssparkassen und deren Träger zusammen. Die Besetzung sieht vor, dass jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrates oder des Kreditausschusses sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands entsandt werden. Für den Fall einer Verhinderung sind Vertreterregelungen vorgesehen. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn die Voraussetzung der Ausübung des entsprechenden Amtes entfällt.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter ist der Erste Beigeordnete vorgesehen. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW durch offene Abstimmung oder Stimmabgabe. Mit der Benennung der Vertreter werden die personellen Anforderungen zur Wahrnehmung der Interessen der Stadtsparkasse im Verband erfüllt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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