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Beschlussvorlage

Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung b) Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates

09/0395 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0395 befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt Gladbeck als Gesellschafterin beteiligt ist. Die Gesellschaft verfügt über eine Gesellschafterversammlung, einen Aufsichtsrat sowie eine Geschäftsführung.

Im ersten Teil der Vorlage wird die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung behandelt. Es wird darauf verwiesen, dass der Rat bereits im Februar 2009 eine Vertreterin gewählt hat. Die Neubesetzung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW erfolgen, wobei die Wahl durch offene Abstimmung oder Stimmabgabe unter Einhaltung spezifischer Mehrheitsregeln durchgeführt wird.

Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Besetzung des Aufsichtsrates. Dieser besteht aus insgesamt sieben Mitgliedern, wovon die Stadt Gladbeck vier Mitglieder entsendet. Die Vorlage verweist auf die rechtliche Grundlage der Gemeindeordnung NRW, wonach die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Es wird auf eine frühere Besetzung des Aufsichtsrates aus dem Jahr 2004 Bezug genommen. Der Beschlussentwurf sieht die formale Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie die Benennung von vier Mitgliedern für den Aufsichtsrat vor. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Besetzungen werden nicht ausgewiesen.

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