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Beschlussvorlage

Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck; hier: a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl des Vorsitzenden sowie seiner Stellvertreter

09/0298 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0298 regelt die Besetzung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl der Mitglieder sowie die Bestimmung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Da die Stadtsparkasse Gladbeck weniger als 250 Beschäftigte beschäftigt, setzt sich der Verwaltungsrat aus einem vorsitzenden Mitglied, mindestens vier und höchstens zehn weiteren sachkundigen Mitgliedern sowie zwei Dienstkräften zusammen. Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl gemäß der Gemeindeordnung unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Die Dienstkräfte werden auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung gewählt, der mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder enthalten muss. Die Vertretung des Trägers bestimmt den Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter.

Für die Wahl der Mitglieder ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde notwendig. Ein Ausschluss von der Mitgliedschaft besteht unter anderem bei einer Tätigkeit als Dienstkraft des Trägers oder der Sparkasse sowie bei Beschäftigungen bei Steuerbehörden oder Auskunfteien. Zudem sind Personen ausgeschlossen, gegen die ein rechtswirksames Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vermögensvergehens läuft oder die eine entsprechende Strafe erhalten haben, sofern eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister zulässig ist. Ein Ausschlussgrund liegt auch vor, wenn Personen in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung involviert waren. Tritt ein solcher Grund während der Amtszeit ein oder wird ein bestehender Grund erst während der Amtszeit bekannt, endet die Mitgliedschaft. Der Entwurf sieht die Wahl von sachkundigen Mitgliedern, deren Stellvertretern sowie Dienstkräften und deren Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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