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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 17.09.2015
- 4B 224/ A 52
- 4.aBau der A 52 auf Gladbecker StadtgebietZur Vorlage · 15/0447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0447 befasst sich mit dem geplanten Ausbau der B224 zur A52 auf dem Stadtgebiet von Gladbeck. Nach langjährigen Verhandlungen zwischen der Stadt, dem Bund und dem Land liegt nun eine inhaltlich endabgestimmte Vereinbarung vor.
Die Ausgangslage ist durch einen Ratsbürgerentscheid aus dem Jahr 2012 geprägt, bei dem die Bürger gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt an einem geplanten Volltunnel gestimmt hatten. In der Folge wurde das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau zwischen der Stadtgrenze Bottrop und der A2 eingeleitet. Die Verwaltung führt aus, dass die ursprüngliche Zusage von Bund und Land, bei einer Ablehnung der Kostenbeteiligung keine Ausbauplanungen auf Gladbecker Gebiet fortzuführen, nicht mehr bindend sei.
Das vorliegende Angebot von Bund und Land sieht nun alternative Maßnahmen vor, um die Verkehrsbelastung und Lärmemissionen zu beeinflussen. Geplant ist die Gestaltung eines Erdwalls mit Steinkörben im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz und dem Schlosspark Wittringen, um die Sichtbarkeit des Überfliegers zu reduzieren und Lärmschutz zu bieten. Zudem sind verstärkte Lärmschutzmaßnahmen durch höhere Wände und den Einsatz von offenporigem Asphalt für die Bereiche Butendorf-Ost und Mitte-Ost vorgesehen. Die Finanzierungszusage des Bundes umfasst zudem den Streckenabschnitt bis Gelsenkirchen-Buer-West.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der Gespräche begrüßt und den Bürgermeister beauftragt, die Vereinbarung zum Neubau der A52 abzuschließen.
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Hauptdokument|20151118154647|20151126131613|20151118154652|20151118145158
- 4.bVorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Die Linke - Entscheidung über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids
- 5Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr GladbeckZur Vorlage · 15/0397 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0397 des Organisations- und Personalamtes sieht die Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck vor. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen (FSHG) können auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters maximal zwei stellvertretende Leiter für eine Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit berufen werden. Vor einer solchen Ernennung ist die aktive Wehr anzuhören.
Da die Amtszeit des zweiten Stellvertreters bereits am 30. Juni 2015 endete, liegt der Fokus der Vorlage auf der Neubesetzung dieser Position. Auf Grundlage einer Anhörung der aktiven Wehr, die am 19. Oktober 2015 stattfand, schlägt der Kreisbrandmeister die erneute Bestellung des bisherigen Stellvertreters vor.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den betreffenden Stadtbrandinspektor für die Dauer vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2021 als stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu bestellen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage war zur Entscheidung für die Ratssitzung am 26. November 2015 vorgesehen.
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- 6Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2015 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.01 (Grundschulen) für 'Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen'Zur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0411 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Zustimmung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2015 für den Bereich Grundschulen (Produkt 03.01.01).
Hintergrund der Maßnahme ist die Instandsetzung von Turnhallendecken. Nachdem in einer Sporthalle in Bochum ein bauliches Problem bei Deckenplatten festgestellt wurde, wurden ähnliche Konstruktionen auch in Gladbeck untersucht. Dies führte zur Sperrung mehrerer Hallen, deren Freigabe erst nach umfangreichen Instandsetzungsarbeiten möglich ist. Um den Schul- und Vereinssport sowie die Nutzung der Sporthalle in Rentfort, die derzeit als Flüchtlingsunterkunft dient, sicherzustellen, wurde die Mittelbereitstellung vorzeitig beantragt.
Der Beschluss sieht die Zuweisung von insgesamt 265.000 Euro vor. Diese Mittel sind für die Instandsetzung der Decken in der Wittringer Schule (75.000 Euro), der Werner-von-Siemens-Realschule (85.000 Euro) und der großen Turnhalle am Kruspend (105.000 Euro) vorgesehen. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Umbuchungen aus verschiedenen Haushaltsposten, darunter Mittel aus dem Zentralen Verwaltungsservice, der Stadtteilbereichsplanung sowie der Planung und Unterhaltung von Verkehrsflächen.
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- 7Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0412 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Dem Entwurf ist eine Zusammenstellung beigefügt, aus der hervorgeht, dass im investiven Finanzplan eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 33.000 Euro vorgesehen ist. Für die Durchführung dieser Auszahlung stehen die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der genannten Mittel für das Haushaltsjahr 2015 gemäß der gesetzlichen Vorgaben genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 15/0413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0413 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Diese Liste, als sogenannte Liste 2 bezeichnet, wird gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erstellt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Aufstellung von Finanzbewegungen, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen, jedoch die Schwelle zur Erheblichkeit nicht überschreiten. Gemäß der gesetzlichen Grundlage ist der Rat über diese geringfügigen Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen, da die Details der Aufwendungen in der beigefügten Anlage enthalten sind.
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- 9Entwässerungsgebührensätze 2016Zur Vorlage · 15/0372 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2016 vor. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung weist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 708.146 Euro beziehungsweise 5,44 Prozent auf.
Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden die Erhöhung der Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie gestiegene Personalausgaben durch befristete Planstellen angeführt. Zudem sind höhere kalkulatorische Abschreibungen, Verzinsungen sowie Aufwendungen für Kanalsanierungen und die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Eine Reduzierung des Gebührenbedarfs um 300.000 Euro erfolgt durch den Einsatz von Überdeckungen aus dem Vorjahr, die aus der Veranlagung von Bundes- und Landesstraßen resultieren.
Aufgrund dieser Kostenveränderungen wird eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,32 Euro auf 2,42 Euro pro Kubikmeter sowie eine Anhebung der Niederschlagswassergebühr von 0,87 Euro auf 0,91 Euro pro Quadratmeter vorgeschlagen. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen soll der Tarif von 75,61 Euro auf 78,27 Euro angepasst werden. Die durchschnittliche jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt steigt dadurch von 577,10 Euro auf 602,30 Euro. Die Vorlage umfasst die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung 2016 sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung.
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- 10Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gladbeck (Parkgebührenverordnung) vom 19.12.1996, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.10.2014 a) Parkgebührenbefreiung für klimafreundliche Fahrzeuge b) Ausweitung der Parkgebührenpflicht gem. HSP-Maßnahme Nr.22.2Zur Vorlage · 15/0433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Parkgebührenverordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Parkgebührenbefreiung für klimafreundliche Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von unter 100g/km, über das Ende des Jahres 2015 hinaus unbefristet zu verlängern. Die Befreiung soll unabhängig vom Wohnsitz der Fahrzeughalter gelten, sodass auch auswärtige Besucher die Regelung nutzen können. Die Erteilung der Befreiung soll jedoch jeweils auf ein Jahr befristet werden, um die Einhaltung der Voraussetzungen jährlich zu überprüfen. Bisher wurden durch das Amt für öffentliche Ordnung 72 kostenfreie Ausweise ausgestellt.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Parkgebühren im Rahmen des Haushaltssanierungsplans vor. Im inneren Citybereich, der durch die Straßen Zweckeler Straße, Grabenstraße, Hermannstraße, Sandstraße, Schützenstraße und die B 224 begrenzt wird, sollen die Gebühren von bisher 0,50 Euro auf 0,60 Euro pro angefangene halbe Stunde steigen. In den Straßen außerhalb dieses Bereichs ist eine Erhöhung von 0,25 Euro auf 0,30 Euro pro angefangene halbe Stunde vorgesehen. Mit dieser Maßnahme wird ein jährlicher Mehrertrag von 25.000 Euro angestrebt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die neuen Gebührensätze im Vergleich zu umliegenden Kommunen wie Gelsenkirchen, Bottrop, Essen oder Recklinghausen im Durchschnitt liegen.
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- 11Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2016Zur Vorlage · 15/0434 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für das Jahr 2016 vor. Der Gebührenbedarf der Einrichtung „Wochenmärkte der Stadt Gladbeck“ wurde für das Jahr 2016 mit 106.589 € ermittelt. Da die Einnahmen aufgrund sinkender Belegungszahlen kontinuierlich zurückgehen, wird eine Anpassung der Gebühren vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Anzahl der belegten Frontmeter bei Dauererlaubnissen seit 2011 von rund 625 auf geschätzte 397 Meter im Jahr 2016 gesunken ist. Auch bei den Tageserlaubnissen ist ein Rückgang der belegten Frontmeter zu verzeichnen. Da der Gebührenbedarf im Vergleich zu 2011 zwar reduziert wurde, aber durch die geringere Marktbelegung ein Fehlbedarf im Rechnungsergebnis entstanden ist, sollen die Gebühren angepasst werden.
Konkret wird vorgeschlagen, die Gebühr für Dauererlaubnisse von bisher 2,30 € auf 2,90 € pro Frontmeter und Tag zu erhöhen. Die Gebühr für Tageserlaubnisse soll von 3,80 € auf 4,30 € pro Frontmeter und Tag steigen. Ein interkommunaler Vergleich der Marktstandgelder umliegender Gemeinden wird als Grundlage für die Einschätzung der Angemessenheit angeführt. Der Marktvorstand wurde über die beabsichtigte Erhöhung informiert. Die Vorlage sieht den Beschluss der sechsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld vor.
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Hauptdokument|20151110151340|20151110151437|20151110152136|20151110152352|20151110152424
- 12Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt GladbeckZur Vorlage · 15/0435 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Einführung einer neuen Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diesen Vorgang ist der im September 2012 beschlossene Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2012 bis 2021. Dieser Plan sieht als Einzelmaßnahme eine Anpassung der Verwaltungsgebühren für Standesamtsleistungen zum 1. Januar 2016 vor.
Bisher orientieren sich die Gebühren an den Tarifen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Gemäß dem Gebührengesetz NRW besteht den Kommunen jedoch die Möglichkeit, für gemeindliche Pflichtaufgaben eine eigene Satzung mit abweichenden Gebührensätzen zu erlassen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherigen Gebühren im Vergleich zu umliegenden Gemeinden niedrig sind. Die geplante Anpassung der Tarifstellen soll die Gebühren auf ein Niveau bringen, das im Durchschnitt der Nachbargemeinden liegt, wobei das Leistungsspektrum in Gladbeck, etwa durch Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, umfangreicher ist.
Durch die neue Satzung wird mit einem jährlichen Ertrag von 12.000 Euro gerechnet. Der Entwurf der Gebührensatzung liegt der Vorlage bei. Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Beschluss der beigefügten Gebührensatzung entscheiden.
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Hauptdokument|20151110115717|20151110115804|20151119104621|20151110120206
- 13Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 23.04.2015 hier: Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2016Zur Vorlage · 15/0426 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt mit der Vorlage 15/0426 einen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule (OGS) in der Primarstufe vor. Ziel der Änderung der Satzung ist es, einer Steigerung des Zuschussbedarfs entgegenzuwirken. Die Anpassung soll zum 1. August 2016 wirksam werden.
Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Tarife wird eine jährliche Steigerung der Einnahmen um circa 16.500 Euro angestrebt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die vorgeschlagenen Entgelte im Vergleich zu anderen Kommunen moderat bleiben. Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen, insbesondere für Geschwisterkinder, bleiben unverändert.
Eine Auswertung der aktuellen Elternbeiträge zeigt, dass etwa 62 % der teilnehmenden Kinder aufgrund von Sozial- oder Geschwisterermäßigungen von den Beiträgen befreit sind. Davon entfällt ein Anteil von 38,4 % auf Kinder, die lediglich aufgrund einer Geschwisterermäßigung beitragsfrei gestellt sind. Die vorliegende Änderung der Satzung orientiert sich zudem an den Beitragssatzungen anderer Kommunen im Kreis Recklinghausen sowie der Stadt Gelsenkirchen. Der Entwurf der Änderungsordnung liegt der Vorlage bei und soll zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 14Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 15/0425 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 15/0425 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung des „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“, der eine schrittweise Reduzierung des städtischen Zuschusses bis zum Jahr 2018 vorsieht. Nachdem bereits erste Einsparungen realisiert wurden, ist für das Jahr 2016 eine weitere Senkung des Zuschusses um 44.000 Euro vorgesehen.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Verwaltung eine moderate, jährliche Anpassung der Entgelte im Instrumental- und Vokalunterricht vor. Ziel ist es, die Tarife im Einzelunterricht schrittweise an die Gebührenstruktur selbstständiger Lehrkräfte anzupassen, wobei ein monatlicher Betrag von 78 Euro angestrebt wird. Zudem sollen künftig Gebühren für die Raumnutzung von Lehrkräften aus dem selbstständigen Bereich erhoben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung liegt auf der Steigerung der Einnahmen durch den Ausbau des Gruppenunterrichts, insbesondere im vorschulischen Bereich sowie durch die Integration des Jekits-Programms. Durch eine verstärkte Schülerakquise in Kooperation mit Kindertagesstätten und die Bildung größerer Instrumentalgruppen soll das Verhältnis von Schülerzahl zu Unterrichtsstunde optimiert werden. Langfristig wird angestrebt, den Kostendeckungsgrad durch den Ausbau des selbstständigen Unterrichtsbereichs von derzeit etwa 50 Prozent auf über 90 Prozent zu steigern.
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- 15Änderung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Gladbeck - Erhöhung der Entgelte zum 01.01.2016 zur Umsetzung der Maßnahme 54 für den StärkungspaktZur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über eine Änderung der Entgeltordnung für das städtische Hallenbad beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 15/0440 sieht eine Erhöhung der Entgelte mit Wirkung zum 1. Januar 2016 vor. Diese Maßnahme dient der Umsetzung der Maßnahme 54 im Rahmen des Stärkungspaktes.
Die Grundlage für die Vorlage bildet die Sitzung des Sportausschusses vom 12. November 2015. Durch die Anpassung der Gebühren wird mit einer jährlichen Erhöhung der Erträge in der Ergebnisrechnung von 15.000 Euro gerechnet. Es entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Aufwendungen oder einmaligen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Änderung der Entgelte für das Hallenbad zum genannten Termin beschließt.
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- 16Gesundheitskarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 15/0368 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen sieht die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge in Gladbeck vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die medizinische Versorgung von Asylbewerbern zu verbessern und die Verwaltungsprozesse zu straffen. Bisher erfolgt die medizinische Versorgung in den ersten 15 Monaten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über quartalsweise ausgestellte Behandlungsscheine, die durch das Amt für Soziales und Wohnen bereitgestellt werden. Leistungen, die über die Akutversorgung hinausgehen, erfordern derzeit eine gesonderte Genehmigung durch die zuständige Behörde nach medizinischer Begutachtung durch das Kreisgesundheitsamt.
Durch die Einführung der eGK soll die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht werden, was einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten soll. Im Falle einer Umsetzung würde die Knappschaft als zuständige Krankenkasse im Kreis Recklinghausen die Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen und diese über monatliche Abschlagszahlungen mit der Stadt abrechnen.
Für die Umsetzung ist die Kündigung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen über das bisherige Abrechnungsverfahren erforderlich. Eine Kündigung bis zum 31. Dezember 2015 würde eine Beendigung des Rechtsverhältnisses zum 31. Dezember 2016 ermöglichen, sodass die eGK ab dem 1. Januar 2017 in Gladbeck genutzt werden könnte. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Einführung der Karte zu beschließen und die Verwaltung mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zu beauftragen.
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- 17Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 15/0415 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0415 sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck zum 1. Januar 2016 vor. Im Fokus der Neuregelung steht die Entsorgung von Gartenabfällen. Bisher fallen für die Abgabe von Gartenabfällen auf dem Recyclinghof Gebühren an. Die Verwaltung schlägt vor, die Entsorgung von Gartenabfällen und Laub aus privaten Haushalten bis zu einer Menge von einem Kubikmeter pro Tag und Haushalt gebührenfrei anzubieten. Die Anlieferung soll in Säcken oder vergleichbaren Gefäßen erfolgen, wobei die Annahme pro Anlieferer auf maximal zwei Kubikmeter pro Tag begrenzt wird. Abfälle aus Gewerbebetrieben bleiben von der Gebührenfreiheit ausgeschlossen. Durch diese Änderung wird ein jährlicher Gebührenmehrbedarf von etwa einem Prozent prognostiziert.
Zudem soll die Satzung bezüglich sperriger Abfälle und Elektro- und Elektronik-Altgeräten präzisiert werden. Es wird klargestellt, dass die Gebührenfreiheit für Sperrmüll nur für Abfälle aus Haushalten gilt, während Abfälle aus Gewerbebetrieben der gewerblichen Entsorgung unterliegen. Aufgrund aktualisierter Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter wird zudem festgelegt, dass Batterien, Akkus und Leuchtmittel von Elektroaltgeräten entfernt werden müssen, sofern diese leicht entnehmbar sind. Eine Demontage durch die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofes ist nicht vorgesehen. Der Entwurf wurde zur Vorberatung im Betriebsausschuss und zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.
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- 18Abfallentsorgungsgebühren 2016; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 15/0416 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt mit der Beschlussvorlage 15/0416 eine Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung für das Jahr 2016 vor. Die Kalkulation für die kostenrechnende Einrichtung ergibt für das Wirtschaftsjahr 2016 einen höheren Gebührenbedarf von rund 700.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Da die Gebührenausgleichsrücklage aufgebraucht ist, sieht die Planung eine Anpassung der Tarife vor. Konkret erhöht sich der Preis pro Liter MGB-Volumen bei 52 Leerungen um etwa 0,26 Euro für Gebührenpflichtige ohne Kompostierer-Rabatt bzw. um etwa 0,17 Euro mit Rabatt. Am Beispiel eines 80-Liter-Behälters ohne Rabatt steigt die Jahresgebühr von 218,34 Euro auf 232,04 Euro.
Als Ursachen für den höheren Bedarf werden steigende Entsorgungskosten durch eine erwartete höhere Tonnage bei Restmüll, Sperrmüll und Bioabfall sowie gestiegene Personalkosten durch Stellenänderungen und die Tarifrunde 2016 angeführt. Zudem werden die geplante gebührenfreie Annahme von Grünabfällen am Recyclinghof sowie Finanzierungsbedarfe für die Sanierung der Altdeponie Ellinghorst genannt.
Die Kalkulation basiert auf Kennzahlen für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 Prozent vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Kenntnis nimmt und die neue Tarifsatzung beschließt.
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Hauptdokument|20151030113101|20151030113110|20151030113118|20151030113127
- 19Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 15/0417 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0417 sieht Änderungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck vor. Auf Basis der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 wird eine teilweise Senkung der Tarife für die Straßenreinigung vorgeschlagen. Während der Gesamtabbedarf im Vergleich zum Vorjahr um etwa 8.000 Euro steigt, soll dieser Anstieg durch die Entnahme von 30.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen werden.
Durch diesen Ausgleichsbetrag soll der Tarif für die Innenstadtreinigung unverändert bei 6,98 Euro pro Frontmeter verbleiben, während der Tarif für Straßen außerhalb der Innenstadt von 3,63 Euro auf 3,54 Euro pro Frontmeter gesenkt werden kann. Die verbleibende Rücklage soll zur Stabilisierung der Gebühren in den Jahren 2017 oder 2018 genutzt werden.
Zudem wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses beantragt. Die Astrid-Lindgren-Straße, die Lottenstraße und die Thomas-Mann-Straße wurden dem öffentlichen Verkehr gewidmet und sollen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Da es sich um verkehrsberuhigte Bereiche handelt, wird die Reinigung der Gehwege, Fahrbahnen und des Straßenbegleitüns inklusive Winterwartung den Grundstückseigentümern übertragen. Ebenfalls wird ein Weg von der Astrid-Lindgren-Straße zur Grünfläche, der als Fußgänger- und Radweg dient, in das Verzeichnis aufgenommen. Der Rat soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie den Entwurf zur Änderung der Satzung billigen.
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Hauptdokument|20151030113605|20151030113613|20151030113622|20151030113630
- 20Friedhofsgebühren 2016; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 15/0418 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0418 der Verwaltung befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2016 sowie der Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Gladbeck.
Die Berechnung des Gebührenbedarfs für 2016 weist einen Anstieg von etwa 132.000 Euro gegenüber dem Vorjahr auf. Hintergrund ist ein Gebührenfehlbetrag aus dem Jahr 2014 in Höhe von rund 189.565 Euro, der durch rückläufige Bestattungszahlen entstanden ist. Um diesen Fehlbetrag bis spätestens 2018 auszugleichen, wird vorgeschlagen, im Jahr 2016 einen Teilbetrag von 63.188 Euro in den Ansatz einzubeziehen. Dies entspricht einem Anstieg des Bedarfs um circa fünf Prozent im Vergleich zum laufenden Jahr. Die verbleibenden zwei Drittel des Ausgleichsbetrags sollen flexibel in den Jahren 2017 oder 2018 verrechnet werden.
Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung des Angebots vor: Ab 2016 sollen Urnenkammern in das Leistungsspektrum aufgenommen werden. Die tarifliche Gestaltung der Urnenkammer orientiert sich dabei am Tarif für Urnen-Reihengräber zuzüglich der kalkulatorischen Kosten. Die Vorlage verweist zudem auf einen anhaltenden Trend zu Aschebeisetzungen, wobei für das Jahr 2016 ein Anteil von etwa 40 Prozent der Bestattungen prognostiziert wird.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2016 sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nimmt und billigt. Gleichzeitig soll die Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschlossen werden.
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Hauptdokument|20151030113951|20151030114000|20151030114011|20151030114023|20151030114034
- 21Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 15/0378 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0378 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die aktuelle Satzung datiert vom 1. Juni 2007 und wurde zuletzt im Dezember 2014 angepasst.
Gegenstand der Neuregelung ist die Einführung einer neuen Variante von Reihengräbern auf den städtischen Friedhöfen. Ab dem Jahr 2016 soll die Beisetzung von Asche in oberirdischen Urnenkammern ermöglicht werden. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits im August 2015 im Betriebsausschuss des Zentralen Betriebshofes Gladbeck vorgestellt. Da die Einführung dieser Beisetzungsform eine rechtliche Anpassung der bestehenden Satzung erfordert, schlägt die Verwaltung die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.
Die Umsetzung der Änderung ist zum 1. April 2016 geplant. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Änderung der Satzung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Umweltausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat übermittelt.
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- 22Bebauungsplan Nr. 34, 30. Änderung Gebiet: Rentfort-Nord (Kirchhellener Straße) hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 15/0379 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0379 behandelt die 30. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 im Gebiet Rentfort-Nord. Kern der Planung ist die Umwidmung von Flächen entlang der Kirchhellener Straße von einem reinen Wohngebiet (WR) zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Ziel dieser Änderung ist es, die Ansiedlung von Versorgungseinrichtungen und Läden zu ermöglichen, die Bestandsbebauung zu sichern und das Plangebiet im Westen bis zur Lohstraße zu erweitern.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Verwaltung setzt die Empfehlungen der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich bergbaulicher Belange sowie der Bezirksregierung Münster um. Letztere fordert zudem die Sicherstellung der Einhaltung des Landeswassergesetzes für die Erschließung eines unbebauten Teilflurstücks, insbesondere hinsichtlich der Niederschlagswasserentsorgung. Auch der Forderung des Kreises Recklinghausen nach einer Korrektur der Begründung im Bereich einer ehemaligen Tankstelle wird gefolgt.
Gegen die Planänderung wurden Einwendungen von Anwohnern und Grundstückseigentümern erhoben. Diese kritisieren die Umwidmung als Legalisierung eines Pflegedienstes, befürchten Lärmbelastungen sowie eine Wertminderung der Grundstücke. Die Prüfung der Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet die Ansiedlung nicht störender Betriebe ermöglicht und der Erhalt der Wohnbebauung dient. Die Einwendungen werden im Beschlussvorschlag zurückgewiesen. Der Rat wird angehalten, den Satzungsbeschluss gemäß den vorliegenden Begründungen zu verabschieden.
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Hauptdokument|20151026102517|20151026102527|20151026102540|20151027150332
- 2313. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: „Konrad-Adenauer-Allee / Krusenkamp“ hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die 13. Änderung des FlächennutzungsplanesZur Vorlage · 15/0385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0385 behandelt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck im Bereich Konrad-Adenauer-Allee / Krusenkamp. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel, konkret für einen Baumarkt und ein Gartencenter, auf einem ehemaligen Sportplatzgelände sowie Teilen der Elsa-Brandström-Schule.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Träger geprüft. Der Regionalverband Ruhr empfahl, die maximale Verkaufsflächengröße in der zeichnerischen Darstellung anzugeben und die Nachnutzung des Altstandorts zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung lehnt diese Anregungen ab, da die Flächengröße im Bebauungsplan Nr. 164 geregelt ist und für den Altstandort ein rechtskräftiger Bebauungsplan sowie Bestandsschutz bestehen. Ebenso wird auf die Ebene der Bebauungsplanung verwiesen, um der Forderung des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach einem Zufahrtsverbot zur L 511 zu begegnen.
Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW werden im Beschlussentwurf berücksichtigt. Den Anregungen der E.ON SE, der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Essen wird stattgegeben. Entwässerungstechnische Hinweise der Bezirksregierung Münster werden ebenfalls auf Ebene der Bebauungsplanung umgesetzt. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.05.2015 beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 24Prüfung des Jahresabschlusses 2014Zur Vorlage · 15/0394 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0394 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Gladbeck. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Entwurf des Jahresabschlusses sowie den dazugehörigen Lagebericht dahingehend untersucht, ob diese die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung korrekt darstellen.
Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass der Jahresabschluss 2014 den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den örtlichen Satzungen entspricht. Die örtliche Rechnungsprüfung hat für den Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Prüfung wurden Korrekturen vorgenommen, die zu einer geringfügigen Verbesserung des Ergebnisses um etwa 160.000 Euro führten.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von 9.284.401,44 Euro aus. Der Rat der Stadt hatte bereits im Juni 2015 beschlossen, diesen Fehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Folge erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 66.834.435,94 Euro.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis nimmt und den Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 27.10.2015 feststellt. Zudem wird die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2014 beantragt.
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Hauptdokument|20151125082219|20151119081547|20151119081550|20151119081601|20151119081606|20151119081616|20151119081635
- 25Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016Zur Vorlage · 15/0376 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0376 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Prüfung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 21. September 2015 bis zum 25. November 2015 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. November 2015 zur Vorberatung und Empfehlung sowie für die Sitzung des Rates am 26. November 2015 zur Entscheidung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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- 26Beratung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich Anlagen/ Wirtschaftsplan Zentraler Betriebshof Gladbeck
- 26.aBeratung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 15/0403 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0403 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den Teilplänen und dem Haushaltssanierungsplan. Ergänzt wird der Plan durch verschiedene Anlagen, darunter einen Vorbericht, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen. Zudem sind die Schlussbilanz 2014 und eine Übersicht über die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen Bestandteil der Unterlagen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans geht davon aus, dass das Ziel, im Jahr 2018 einen Haushaltsausgleich mit Landesmitteln und im Jahr 2021 einen Haushaltsausgleich ohne Landesmittel zu erreichen, realisierbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ergebnisplan Anpassungen notwendig werden können, etwa im Bereich Asyl, bei den Schlüsselzuweisungen oder aufgrund der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Ein entsprechendes Änderungsverzeichnis wird nachgereicht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 21. September bis zum 25. November 2015 im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurden die Unterlagen zur Stellungnahme übermittelt. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2016 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu verabschieden.
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- 26.a.1Beratung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich Anlagen -Änderungsverzeichnis-Zur Vorlage · 15/0445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0445 wird ein Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2016 der Stadt Gladbeck vorgelegt. Dieses berücksichtigt Entwicklungen, die seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs eingetreten sind, und umfasst den Zeitraum der Fortschreibung des Haushaltsplanungs-Systems bis zum Jahr 2021.
Die Veränderungen im Ergebnisplan 2016 resultieren unter anderem aus der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, etwa für das Dach der Stadthalle sowie Zuschüsse an freie Träger. Zudem wurden die Aufwendungen und Erträge im Bereich Asyl auf Basis des aktuellen Sachstands sowie Anpassungen bei den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer berücksichtigt. Eine Reduzierung der Umsatzsteuererwartung für die Jahre 2018 bis 2021 sowie eine Korrektur der Gewerbesteuer aufgrund der Entwicklung im Jahr 2015 sind ebenfalls enthalten.
Der Aufwandsdeckungsgrad verbessert sich im Vergleich zum Entwurf 2016, insbesondere durch die veränderten Schlüsselzuweisungen und die Finanzierung der Aufwendungen für Asylbewerber. Im investiven Finanzplan ergeben sich Verschiebungen bei bestimmten Maßnahmen, während die Finanzierung der Kita Glatzer Straße/Breslauer Straße durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und separate Zuschüsse neu geregelt wurde. Für das Heisenberg-Gymnasium wurden vorsorglich Mittel für ein Gesamtkreditvolumen von 25 Millionen Euro veranschlagt. Die Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung des Rates.
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Hauptdokument|20151117162434|20151119160813|20151119160819|20151119160824|20151119160829|20151119160834
- 26.a.2Beratung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 15/0450 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0450 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 sowie der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage berücksichtigt alle von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Diese Änderungen sind in einem beigefügten Gesamtänderungsverzeichnis dokumentiert.
Der Entwurf umfasst neben der überarbeiteten Haushaltssatzung 2016 verschiedene Planungsunterlagen. Dazu gehören der Ergebnisplan, der investive Finanzplan sowie ein Verzeichnis der Haushaltsvermerke. Zudem sind die Planfortschreibung der Daten für den Zeitraum der Haushaltssanierungsplanung von 2016 bis 2021, eine Neufassung der Übersicht über die Einzelmaßnahmen der Haushaltssanierungsplanung, eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals sowie eine Übersicht über die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen Bestandteil der Vorlage.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der aus den Beratungen resultierenden Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu verabschieden. Finanzielle Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan werden durch das Änderungsverzeichnis spezifiziert.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 26.bWirtschaftsplan 2016 - ZBGnicht öffentlich
- 27Stellenplan 2016Zur Vorlage · 15/0380 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2016 der Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl um 1,5 Stellen auf insgesamt 778,2 vor. Dieser Plan umfasst die Einrichtung von 9,27 Stellen sowie die Aufhebung eines 0,5 kw-Vermerkes. Demgegenüber stehen Einsparungen von 7,0 Planstellen, die sich aus der Streichung von 3,5 Stellen und dem Wegfall von 3,5 Stellen durch kw-Vermerke zusammensetzen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen strukturellen Mehraufwand von etwa 262.200 Euro. Dieser Wert ergibt sich aus Einsparungen in Höhe von 443.800 Euro, einem Mehraufwand durch Umwandlungen von 75.060 Euro sowie Kosten für Einrichtungen in Höhe von 637.750 Euro. Die Umwandlungen umfassen Neubewertungen von 13,14 Stellen, eine Neuorganisation von einer Stelle sowie 5,14 wertgleiche Umwandlungen. Betroffen sind unter anderem das Amt für öffentliche Ordnung, das Amt für Jugend und Familie, das Amt für Immobilienwirtschaft, das Amt für Planen, Bauen, Umwelt, das Ingenieuramt sowie die Einsatzkräfte.
Zusätzlich enthält die Vorlage Stellungnahmen der Verwaltung zu spezifischen Personalangelegenheiten. Die Ausweisung bestimmter Planstellen beim Amt für Jugend und Familie wird aufgrund notwendiger Überprüfungen der Stellenbewertungen auf den Stellenplan 2017 verschoben. Die Einrichtung einer Planstelle für eine Kinderpflegerin wird abgelehnt, da die Ausstattung nach dem Kinderbildungsgesetz als ausreichend bewertet wird. Im Bereich der Verwaltung von Tageseinrichtungen ist eine Ausweitung um 0,5 Planstellen vorgesehen. Beim Bürgeramt wird auf weitere Einsparungen über 0,5 Stellen hinaus verzichtet, um die Auswirkungen der Novellierung des Bundesmeldegesetzes abzuwarten. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2016 gemäß dem beigefügten Tabellenwerk vor.
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Hauptdokument|20151022093041|20151022093145|20151022093203|20151112140437
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 30Mitteilungen des Bürgermeisters
- 31Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 32Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 33Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 17.09.2015nicht öffentlich
- 34Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriftennicht öffentlich
- 35Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 36Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich