Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 15/0425 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung des „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“, der eine schrittweise Reduzierung des städtischen Zuschusses bis zum Jahr 2018 vorsieht. Nachdem bereits erste Einsparungen realisiert wurden, ist für das Jahr 2016 eine weitere Senkung des Zuschusses um 44.000 Euro vorgesehen.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Verwaltung eine moderate, jährliche Anpassung der Entgelte im Instrumental- und Vokalunterricht vor. Ziel ist es, die Tarife im Einzelunterricht schrittweise an die Gebührenstruktur selbstständiger Lehrkräfte anzupassen, wobei ein monatlicher Betrag von 78 Euro angestrebt wird. Zudem sollen künftig Gebühren für die Raumnutzung von Lehrkräften aus dem selbstständigen Bereich erhoben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung liegt auf der Steigerung der Einnahmen durch den Ausbau des Gruppenunterrichts, insbesondere im vorschulischen Bereich sowie durch die Integration des Jekits-Programms. Durch eine verstärkte Schülerakquise in Kooperation mit Kindertagesstätten und die Bildung größerer Instrumentalgruppen soll das Verhältnis von Schülerzahl zu Unterrichtsstunde optimiert werden. Langfristig wird angestrebt, den Kostendeckungsgrad durch den Ausbau des selbstständigen Unterrichtsbereichs von derzeit etwa 50 Prozent auf über 90 Prozent zu steigern.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150211100425
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151105081411
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20151105081358
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20151105154949
Verwandte Vorlagen
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