Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Einführung einer neuen Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diesen Vorgang ist der im September 2012 beschlossene Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2012 bis 2021. Dieser Plan sieht als Einzelmaßnahme eine Anpassung der Verwaltungsgebühren für Standesamtsleistungen zum 1. Januar 2016 vor.
Bisher orientieren sich die Gebühren an den Tarifen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Gemäß dem Gebührengesetz NRW besteht den Kommunen jedoch die Möglichkeit, für gemeindliche Pflichtaufgaben eine eigene Satzung mit abweichenden Gebührensätzen zu erlassen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherigen Gebühren im Vergleich zu umliegenden Gemeinden niedrig sind. Die geplante Anpassung der Tarifstellen soll die Gebühren auf ein Niveau bringen, das im Durchschnitt der Nachbargemeinden liegt, wobei das Leistungsspektrum in Gladbeck, etwa durch Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, umfangreicher ist.
Durch die neue Satzung wird mit einem jährlichen Ertrag von 12.000 Euro gerechnet. Der Entwurf der Gebührensatzung liegt der Vorlage bei. Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Beschluss der beigefügten Gebührensatzung entscheiden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150511100435
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151110115717
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20151110115804
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20151119104621
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20151110120206
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015 29.10.2015
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015 29.10.2015