Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0397 des Organisations- und Personalamtes sieht die Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck vor. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen (FSHG) können auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters maximal zwei stellvertretende Leiter für eine Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit berufen werden. Vor einer solchen Ernennung ist die aktive Wehr anzuhören.
Da die Amtszeit des zweiten Stellvertreters bereits am 30. Juni 2015 endete, liegt der Fokus der Vorlage auf der Neubesetzung dieser Position. Auf Grundlage einer Anhörung der aktiven Wehr, die am 19. Oktober 2015 stattfand, schlägt der Kreisbrandmeister die erneute Bestellung des bisherigen Stellvertreters vor.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den betreffenden Stadtbrandinspektor für die Dauer vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2021 als stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu bestellen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage war zur Entscheidung für die Ratssitzung am 26. November 2015 vorgesehen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015 29.10.2015
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