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Beschlussvorlage

Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

15/0415 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0415 sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck zum 1. Januar 2016 vor. Im Fokus der Neuregelung steht die Entsorgung von Gartenabfällen. Bisher fallen für die Abgabe von Gartenabfällen auf dem Recyclinghof Gebühren an. Die Verwaltung schlägt vor, die Entsorgung von Gartenabfällen und Laub aus privaten Haushalten bis zu einer Menge von einem Kubikmeter pro Tag und Haushalt gebührenfrei anzubieten. Die Anlieferung soll in Säcken oder vergleichbaren Gefäßen erfolgen, wobei die Annahme pro Anlieferer auf maximal zwei Kubikmeter pro Tag begrenzt wird. Abfälle aus Gewerbebetrieben bleiben von der Gebührenfreiheit ausgeschlossen. Durch diese Änderung wird ein jährlicher Gebührenmehrbedarf von etwa einem Prozent prognostiziert.

Zudem soll die Satzung bezüglich sperriger Abfälle und Elektro- und Elektronik-Altgeräten präzisiert werden. Es wird klargestellt, dass die Gebührenfreiheit für Sperrmüll nur für Abfälle aus Haushalten gilt, während Abfälle aus Gewerbebetrieben der gewerblichen Entsorgung unterliegen. Aufgrund aktualisierter Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter wird zudem festgelegt, dass Batterien, Akkus und Leuchtmittel von Elektroaltgeräten entfernt werden müssen, sofern diese leicht entnehmbar sind. Eine Demontage durch die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofes ist nicht vorgesehen. Der Entwurf wurde zur Vorberatung im Betriebsausschuss und zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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