Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für das Jahr 2016 vor. Der Gebührenbedarf der Einrichtung „Wochenmärkte der Stadt Gladbeck“ wurde für das Jahr 2016 mit 106.589 € ermittelt. Da die Einnahmen aufgrund sinkender Belegungszahlen kontinuierlich zurückgehen, wird eine Anpassung der Gebühren vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Anzahl der belegten Frontmeter bei Dauererlaubnissen seit 2011 von rund 625 auf geschätzte 397 Meter im Jahr 2016 gesunken ist. Auch bei den Tageserlaubnissen ist ein Rückgang der belegten Frontmeter zu verzeichnen. Da der Gebührenbedarf im Vergleich zu 2011 zwar reduziert wurde, aber durch die geringere Marktbelegung ein Fehlbedarf im Rechnungsergebnis entstanden ist, sollen die Gebühren angepasst werden.
Konkret wird vorgeschlagen, die Gebühr für Dauererlaubnisse von bisher 2,30 € auf 2,90 € pro Frontmeter und Tag zu erhöhen. Die Gebühr für Tageserlaubnisse soll von 3,80 € auf 4,30 € pro Frontmeter und Tag steigen. Ein interkommunaler Vergleich der Marktstandgelder umliegender Gemeinden wird als Grundlage für die Einschätzung der Angemessenheit angeführt. Der Marktvorstand wurde über die beabsichtigte Erhöhung informiert. Die Vorlage sieht den Beschluss der sechsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151110151340
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20151110151437
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20151110152136
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20151110152352
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20151110152424
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck 05.11.2015
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