Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gladbeck (Parkgebührenverordnung) vom 19.12.1996, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.10.2014 a) Parkgebührenbefreiung für klimafreundliche Fahrzeuge b) Ausweitung der Parkgebührenpflicht gem. HSP-Maßnahme Nr.22.2
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Parkgebührenverordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Parkgebührenbefreiung für klimafreundliche Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von unter 100g/km, über das Ende des Jahres 2015 hinaus unbefristet zu verlängern. Die Befreiung soll unabhängig vom Wohnsitz der Fahrzeughalter gelten, sodass auch auswärtige Besucher die Regelung nutzen können. Die Erteilung der Befreiung soll jedoch jeweils auf ein Jahr befristet werden, um die Einhaltung der Voraussetzungen jährlich zu überprüfen. Bisher wurden durch das Amt für öffentliche Ordnung 72 kostenfreie Ausweise ausgestellt.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Parkgebühren im Rahmen des Haushaltssanierungsplans vor. Im inneren Citybereich, der durch die Straßen Zweckeler Straße, Grabenstraße, Hermannstraße, Sandstraße, Schützenstraße und die B 224 begrenzt wird, sollen die Gebühren von bisher 0,50 Euro auf 0,60 Euro pro angefangene halbe Stunde steigen. In den Straßen außerhalb dieses Bereichs ist eine Erhöhung von 0,25 Euro auf 0,30 Euro pro angefangene halbe Stunde vorgesehen. Mit dieser Maßnahme wird ein jährlicher Mehrertrag von 25.000 Euro angestrebt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die neuen Gebührensätze im Vergleich zu umliegenden Kommunen wie Gelsenkirchen, Bottrop, Essen oder Recklinghausen im Durchschnitt liegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150511100433
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151110112204
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20151119104416
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20151110112121
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2016 05.11.2015
- Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck 05.11.2015
- Änderung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Gladbeck - Erhöhung der Entgelte zum 01.01.2016 zur Umsetzung der Maßnahme 54 für den Stärkungspakt 12.11.2015
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015 29.10.2015
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2015 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.01 (Grundschulen) für 'Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen' 29.10.2015
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015 29.10.2015