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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofssatzung

15/0378 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0378 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die aktuelle Satzung datiert vom 1. Juni 2007 und wurde zuletzt im Dezember 2014 angepasst.

Gegenstand der Neuregelung ist die Einführung einer neuen Variante von Reihengräbern auf den städtischen Friedhöfen. Ab dem Jahr 2016 soll die Beisetzung von Asche in oberirdischen Urnenkammern ermöglicht werden. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits im August 2015 im Betriebsausschuss des Zentralen Betriebshofes Gladbeck vorgestellt. Da die Einführung dieser Beisetzungsform eine rechtliche Anpassung der bestehenden Satzung erfordert, schlägt die Verwaltung die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.

Die Umsetzung der Änderung ist zum 1. April 2016 geplant. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Änderung der Satzung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Umweltausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat übermittelt.

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