Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0376 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Prüfung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 21. September 2015 bis zum 25. November 2015 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. November 2015 zur Vorberatung und Empfehlung sowie für die Sitzung des Rates am 26. November 2015 zur Entscheidung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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Dokumente
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