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Beschlussvorlage

Änderung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Gladbeck - Erhöhung der Entgelte zum 01.01.2016 zur Umsetzung der Maßnahme 54 für den Stärkungspakt

15/0440 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck wird über eine Änderung der Entgeltordnung für das städtische Hallenbad beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 15/0440 sieht eine Erhöhung der Entgelte mit Wirkung zum 1. Januar 2016 vor. Diese Maßnahme dient der Umsetzung der Maßnahme 54 im Rahmen des Stärkungspaktes.

Die Grundlage für die Vorlage bildet die Sitzung des Sportausschusses vom 12. November 2015. Durch die Anpassung der Gebühren wird mit einer jährlichen Erhöhung der Erträge in der Ergebnisrechnung von 15.000 Euro gerechnet. Es entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Aufwendungen oder einmaligen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Änderung der Entgelte für das Hallenbad zum genannten Termin beschließt.

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