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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2016

15/0372 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2016 vor. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung weist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 708.146 Euro beziehungsweise 5,44 Prozent auf.

Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden die Erhöhung der Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie gestiegene Personalausgaben durch befristete Planstellen angeführt. Zudem sind höhere kalkulatorische Abschreibungen, Verzinsungen sowie Aufwendungen für Kanalsanierungen und die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Eine Reduzierung des Gebührenbedarfs um 300.000 Euro erfolgt durch den Einsatz von Überdeckungen aus dem Vorjahr, die aus der Veranlagung von Bundes- und Landesstraßen resultieren.

Aufgrund dieser Kostenveränderungen wird eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,32 Euro auf 2,42 Euro pro Kubikmeter sowie eine Anhebung der Niederschlagswassergebühr von 0,87 Euro auf 0,91 Euro pro Quadratmeter vorgeschlagen. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen soll der Tarif von 75,61 Euro auf 78,27 Euro angepasst werden. Die durchschnittliche jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt steigt dadurch von 577,10 Euro auf 602,30 Euro. Die Vorlage umfasst die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung 2016 sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung.

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