Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0412 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Dem Entwurf ist eine Zusammenstellung beigefügt, aus der hervorgeht, dass im investiven Finanzplan eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 33.000 Euro vorgesehen ist. Für die Durchführung dieser Auszahlung stehen die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der genannten Mittel für das Haushaltsjahr 2015 gemäß der gesetzlichen Vorgaben genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 152910100412
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151111110231
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015 29.10.2015
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2015 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.01 (Grundschulen) für 'Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen' 29.10.2015
- Beratung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich Anlagen 28.10.2015
- Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck 26.10.2015
- Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck 05.11.2015
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