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Mitteilungsvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 23.04.2015 hier: Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2016

15/0426 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt mit der Vorlage 15/0426 einen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule (OGS) in der Primarstufe vor. Ziel der Änderung der Satzung ist es, einer Steigerung des Zuschussbedarfs entgegenzuwirken. Die Anpassung soll zum 1. August 2016 wirksam werden.

Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Tarife wird eine jährliche Steigerung der Einnahmen um circa 16.500 Euro angestrebt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die vorgeschlagenen Entgelte im Vergleich zu anderen Kommunen moderat bleiben. Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen, insbesondere für Geschwisterkinder, bleiben unverändert.

Eine Auswertung der aktuellen Elternbeiträge zeigt, dass etwa 62 % der teilnehmenden Kinder aufgrund von Sozial- oder Geschwisterermäßigungen von den Beiträgen befreit sind. Davon entfällt ein Anteil von 38,4 % auf Kinder, die lediglich aufgrund einer Geschwisterermäßigung beitragsfrei gestellt sind. Die vorliegende Änderung der Satzung orientiert sich zudem an den Beitragssatzungen anderer Kommunen im Kreis Recklinghausen sowie der Stadt Gelsenkirchen. Der Entwurf der Änderungsordnung liegt der Vorlage bei und soll zur Entscheidung vorgelegt werden.

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