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Beschlussvorlage

Gesundheitskarte für Flüchtlinge

15/0368 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen sieht die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge in Gladbeck vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die medizinische Versorgung von Asylbewerbern zu verbessern und die Verwaltungsprozesse zu straffen. Bisher erfolgt die medizinische Versorgung in den ersten 15 Monaten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über quartalsweise ausgestellte Behandlungsscheine, die durch das Amt für Soziales und Wohnen bereitgestellt werden. Leistungen, die über die Akutversorgung hinausgehen, erfordern derzeit eine gesonderte Genehmigung durch die zuständige Behörde nach medizinischer Begutachtung durch das Kreisgesundheitsamt.

Durch die Einführung der eGK soll die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht werden, was einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten soll. Im Falle einer Umsetzung würde die Knappschaft als zuständige Krankenkasse im Kreis Recklinghausen die Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen und diese über monatliche Abschlagszahlungen mit der Stadt abrechnen.

Für die Umsetzung ist die Kündigung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen über das bisherige Abrechnungsverfahren erforderlich. Eine Kündigung bis zum 31. Dezember 2015 würde eine Beendigung des Rechtsverhältnisses zum 31. Dezember 2016 ermöglichen, sodass die eGK ab dem 1. Januar 2017 in Gladbeck genutzt werden könnte. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Einführung der Karte zu beschließen und die Verwaltung mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zu beauftragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 206 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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