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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2016; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

15/0418 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0418 der Verwaltung befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2016 sowie der Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Gladbeck.

Die Berechnung des Gebührenbedarfs für 2016 weist einen Anstieg von etwa 132.000 Euro gegenüber dem Vorjahr auf. Hintergrund ist ein Gebührenfehlbetrag aus dem Jahr 2014 in Höhe von rund 189.565 Euro, der durch rückläufige Bestattungszahlen entstanden ist. Um diesen Fehlbetrag bis spätestens 2018 auszugleichen, wird vorgeschlagen, im Jahr 2016 einen Teilbetrag von 63.188 Euro in den Ansatz einzubeziehen. Dies entspricht einem Anstieg des Bedarfs um circa fünf Prozent im Vergleich zum laufenden Jahr. Die verbleibenden zwei Drittel des Ausgleichsbetrags sollen flexibel in den Jahren 2017 oder 2018 verrechnet werden.

Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung des Angebots vor: Ab 2016 sollen Urnenkammern in das Leistungsspektrum aufgenommen werden. Die tarifliche Gestaltung der Urnenkammer orientiert sich dabei am Tarif für Urnen-Reihengräber zuzüglich der kalkulatorischen Kosten. Die Vorlage verweist zudem auf einen anhaltenden Trend zu Aschebeisetzungen, wobei für das Jahr 2016 ein Anteil von etwa 40 Prozent der Bestattungen prognostiziert wird.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2016 sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nimmt und billigt. Gleichzeitig soll die Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschlossen werden.

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