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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 20.11.2025
- 4.1Änderung von Ausschussbesetzungen - AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25/0543 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0543 behandelt die Änderung von Ausschussbesetzungen im Gladbecker Rat, nachdem ein Ratsmitglied aus der AfD-Ratsfraktion ausgetreten ist und seine Mandate in den Ausschüssen niedergelegt hat. Die AfD-Ratsfraktion hat daraufhin neue Besetzungen vorgeschlagen.
Der Entwurf sieht vor, dass ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Stadtplanung, Verkehr und Bauen sowie für Umwelt, Klimaschutz und Energie nachrückt. Zudem soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss berufen werden. Für den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr wird eine Ratsfrau als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen, während im Schulausschuss die Ernennung einer sachkundigen Bürgerin als ordentliches Mitglied beantragt wurde.
Durch diese personellen Veränderungen ändern sich die Zusammensetzungen der betroffenen Ausschüsse hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürger. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten, wobei die Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 18. Dezember 2025 vorgesehen ist. Es entstehen durch diese Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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- 4.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsgruppe Bürger in Gladbeck -Zur Vorlage · 25/0568 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Bürger in Gladbeck hat eine Änderung der Besetzung im Sportausschuss beantragt. Hintergrund ist das Ausscheiden von Maik Jerlitschka aus der Ratsgruppe sowie die Niederlegung seines Mandats im Sportausschuss zum 31. Dezember 2025.
Als Nachfolger wurde Antonio Jose Alves Pereira vorgeschlagen, um das Amt des ordentlichen beratenden Mitglieds zu übernehmen. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Gruppe einen Nachfolger wählen können. Der Beschlussentwurf sieht vor, Antonio Jose Alves Pereira gemäß den gesetzlichen Vorgaben als beratendes Mitglied im Sportausschuss zu wählen.
Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 5Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 S. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 25/0540 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0540 regelt die Bestellung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen des Gladbecker Rates nach der Gründung der Ratsgruppe „Politik für Gladbeck“ zum 1. Dezember 2025. Auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW können nicht vertretene Gruppen beratende Mitglieder benennen, die mit stimmloser Stimme an den Sitzungen teilnehmend wirken.
Der Entwurf sieht vor, zwei Ratsmitglieder der neuen Gruppe in unterschiedlichen Funktionen zu besetzen. Ein Mitglied soll als ordentliches beratendes Mitglied in den Ausschüssen für Stadtplanung, Verkehr und Bauen, Umwelt, Klimaschutz und Energie, Wirtschaftsförderung und Grundstückswesen, Kultur sowie Schule eingesetzt werden. In den Ausschüssen für Senioren, Soziales und Gesundheit, Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr/Betrieb, Sport, Rechnungsprüfung sowie Haupt-, Finanz- und Digitalisierung soll dieses Mitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied fungieren.
Das zweite Ratsmitglied der Gruppe wird als ordentliches beratendes Mitglied für die Ausschüsse Senioren, Soziales und Gesundheit, Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr/Betrieb, Sport, Rechnungsprüfung sowie Haupt-, Finanz- und Digitalisierung vorgeschlagen, während es in den Ausschüssen für Stadtplanung, Umwelt, Wirtschaftsförderung, Kultur und Schule als stellvertretendes Mitglied wirkt. Darüber hinaus wird beantragt, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches beratendes Mitglied im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zu bestellen. Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen vor.
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- 6Schulausschuss - Änderung einer Ausschussbesetzung -Zur Vorlage · 25/0539 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25/0539 wird eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck beantragt. Hintergrund ist das Ausscheiden von Regina Hahmeier aus ihrem Mandat als stellvertretendes beratendes Mitglied gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Nach Abstimmung mit der Gladbecker Stadtschulpflegschaft wird vorgeschlagen, Serpil Celikörs als neues stellvertretendes beratendes Mitglied im Schulausschuss zu benennen. Die Vorlage stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Neubesetzung folgt den Regelungen der Gemeindeordnung NRW sowie des Schulgesetzes NRW, welche das Verfahren zur Nachwahl von Mitgliedern bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Ausschuss festlegen.
Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage beraten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 7Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine AusschüsseZur Vorlage · 25/0548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0548 sieht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vor. Im Zentrum steht die Erweiterung des Rechts, Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung zu stellen.
Nachdem der Rat bereits im November 2025 beschlossen hatte, dieses Recht auch Gruppen des Rates einzuräumen, soll die Regelung nun auf die stimmberechtigten Mitglieder der freien Träger im Jugendhilfeausschuss ausgeweitet werden. Gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) setzt sich der Jugendhilfeausschuss zu zwei Fünfteln aus Vertretern der freien Jugendhilfe zusammen. Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, die Rechte dieser Mitglieder, die nicht der Vertretungskörperschaft angehören, mit denen der Fraktionen des Rates gleichzusetzen, damit sie ihr Mandat ohne Benachteiligung ausüben können.
Die Vorlage enthält eine entsprechende Änderungssatzung sowie eine Synopse zur Veranschaulichung der Anpassungen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die Änderung keine Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem wurde festgestellt, dass die Maßnahme keine wesentliche Klimarelevanz besitzt. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Änderung der Geschäftsordnung vor.
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- 8Neubildung des Genossenschaftsrates 2026 - 2031 der Emschergenossenschaft - Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 25/0544 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung ihrer Vertretung im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2031 vor. Da die aktuelle Amtszeit der Mitglieder des Genossenschaftsrates in diesem Jahr endet, ist eine Neuwahl erforderlich. Als Genossin der Emschergenossenschaft ist die Stadt Gladmed berechtigt, auf Grundlage ihrer Jahresbeiträge ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.
In der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, den Ersten Beigeordneten und Stadtbaurat als Vertreter der Stadt Gladbeck im Genossenschaftsrat für den Zeitraum 2026 bis 2031 zu bestellen. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in solchen Organen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf eine Vertretung nicht gleichzeitig Mitglied der Genossenschaftsversammlung sein.
Die Entscheidung über die Benennung wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck behandelt. Mit der Bestellung der Vertretung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Die bisherige Vertretung durch ein Ratsmitglied endet mit dem Ende der aktuellen Amtsperiode.
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- 9Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) - Benennung von Vertretungen in die Delegiertenversammlung -Zur Vorlage · 25/0549 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Gemäß den Satzungen des RGRE ist die Stadt dazu verpflichtet, drei Vertretungen in die Delegiertenversammlung zu entsenden. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Benennung dieser Vertreter behandelt.
Es wird vorgeschlagen, den Leiter des Büros der Bürgermeisterin als einen der Vertreter für die Delegiertenversammlung der deutschen Sektion des RGRE zu bestellen. Die Besetzung der weiteren zwei Vertretungen erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei ist auch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten, welches eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien sowie einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent bei der Aufstellung von Listen vorsieht.
Die Benennung der weiteren Mitglieder erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die vorgeschlagene Person sowie zwei weitere Vertreter für die Vertretung in der Delegiertenversammlung zu bestellen.
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- 10Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW - Benennung einer Vertretung -Zur Vorlage · 25/0547 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0547 behandelt die Neubesetzung eines Sitzes in der Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Dieses Gremium dient dazu, die Sichtweisen der Ratsmitglieder in die Meinungsbildung des Städtetages einzubinden. Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern unter Berücksichtigung des politischen Kräfteverhältnisses im Rat zu besetzen sind.
Bisher waren die Ratsherren Dustin Tix, Ulrich Namyslo und Christian Wederhake als Vertreter der Stadt Gladbeck für die Dauer der laufenden Wahlperiode benannt. Da Christian Wederhake jedoch am 24. November 2025 aus der AfD-Fraktion ausgetreten ist und seine Mitgliedschaft in der Konferenz zum 4. Dezember 2025 niedergelegt hat, ist eine neue Benennung erforderlich.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, Burkhard Steinberg als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen für die restliche Dauer der Wahlperiode zu benennen. Durch diese personelle Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 11Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 25/0545 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0545 behandelt die Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025. Grundlage der Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 beraten. Die Unterlagen wurden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erstellt und dienen der Dokumentation der im Haushaltsjahr 2025 angefallenen geringfügigen Budgetabweichungen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung dieser Mittelbereitstellungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Eine Änderung der Haushaltsmittel oder zusätzliche finanzielle Auswirkungen über die bereits dokumentierten Abweichungen hinaus sind nicht vorgesehen. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht festgestellt. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 18. Dezember 2025 geplant.
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- 12Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30. September 2025Zur Vorlage · 25/0546 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 wird über die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. September 2025 entschieden. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0546 dient der Kenntnisnahme eines Berichts, der die wirtschaftliche Situation der Kommune dokumentiert.
Der Bericht umfasst eine Ergebnisprognose für das Ende des Haushaltsjahres 2025 sowie eine Auflistung der größten Abweichungen innerhalb der Haushaltsplanung. Als Berichterstattende für diese Vorlage ist Stadtkämmerin Neumann vorgesehen. Die Unterlagen wurden im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung behandelt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Berichte zur finanziellen Lage zum genannten Stichtag offiziell zur Kenntnis nimmt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass keine wesentliche Klimarelevanz durch diesen Vorgang besteht und keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt durch die reine Kenntnisnahme der Berichte entstehen.
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- 13Entwässerungsgebührensätze 2026Zur Vorlage · 25/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0510 sieht für das Jahr 2026 eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze in Gladbeck vor. Der kalkulierte Gebührenbedarf beläuft sich auf insgesamt 18,7 Millionen Euro, was einer Steigerung von 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Wesentliche Kostenfaktoren für diese Entwicklung sind gestiegene Umlagen an die Emschergenossenschaft sowie ein Anstieg der Personalkosten. Um die Gebührenlast zu stabilisieren, wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2024 anteilig auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt.
Im Rahmen der Anpassung erhöht sich die Schmutzwassergebühr von bisher 3,07 Euro auf 3,31 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 1,17 Euro auf 1,26 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen von 101,37 Euro auf 118,65 Euro festgesetzt.
Ein Vergleich mit dem Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die durchschnittliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt in Gladbeck mit 766,10 Euro unter dem landesweiten Durchschnitt von 841,60 Euro liegt. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20251125112633-0|20251125112638-0|20251125112642-0|20251125112645-0|20251125112648-0|20251125112652-0|20251125112655-0
- 14Entscheidung über Einsprüche gegen das Wahlergebnis der Kommunalwahlen gemäß § 39 und § 40 Kommunalwahlgesetz NRWZur Vorlage · 25/0446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss befasst sich mit Einsprüchen gegen die Ergebnisse der Kommunalwahlen in Gladbeck vom September 2025. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW prüft das Gremium die Gültigkeit der Wahlen nach Vorlage der eingegangenen Einsprüche durch die Wahlleitung.
Im Fokus steht dabei ein Einspruch des Vorsitzenden der Wählergruppe BIG. Der Antragsteller führt verschiedene Unregelmäßigkeiten an, darunter eine fehlerhafte Zuordnung von Stimmen, Zweifel an der Transparenz der Auszählung sowie Fragen zur Neutralität der Wahlhelfer. Er fordert eine Neuauszählung in den Stimmbezirken 19, 20, 21 sowie Teilen des Bezirks 22. Die rechtliche Prüfung stellt fest, dass ein konkreter Fehler bei der Stimmenzuordnung im Wahllokal 22.1 bereits am Wahlabend durch den Wahlvorstand korrigiert wurde. Zu den weiteren Beanstandungen bezüglich der Auszählungsmethode und der Unparteilichkeit der Wahlhelfer liegen laut Vorlage keine belegbaren Tatsachen vor, da die Abläufe den gesetzlichen Vorschriften entsprachen.
Des Weiteren wird ein Einspruch hinsichtlich der Wahl zum Integrationsrat behandelt. Darin wird angeführt, dass wahlberechtigte Personen in bestimmten Wahllokalen die entsprechenden Stimmzettel zunächst nicht erhalten haben sollen. Die Prüfung der damit verbundenen Vorwürfe ist Bestandteil des Verfahrens.
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- 15Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14.09.2025 (Hauptwahlen) und 28.09.2025 (Stichwahl) a) der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck b) der Vertretung der Stadt Gladbeck c) der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder (neu: Ausschuss für Chancengleichheit und Integration) d) Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt GladbeckZur Vorlage · 25/0447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über die Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen aus dem September 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage bezieht sich auf die Hauptwahl vom 14. September sowie die Stichwahl vom 28. September 2025. Dies umfasst die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, die Wahl der Vertretung der Stadt Gladbeck sowie die Wahl der Mitglieder für den Integrationsrat.
Der Wahlausschuss hat die amtlichen Endergebnisse bereits in seinen Sitzungen im September und Oktober 2025 festgestellt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgte über das Amtsblatt. Im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens gingen zwei Einsprüche ein, die jedoch als unbegründet eingestuft und zurückzuweisen sind.
Die amtliche Vorprüfung der Wahlen ergab keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder der Durchführung der Wahlhandlungen. Die zur Einsichtnahme bereitgestellten Unterlagen, wie Wahlniederschriften und Ergebniszusammenstellungen, bestätigten die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlprozesse. Auf Grundlage dieser Ergebnisse liegt ein Beschlussentwurf vor, die Wahlen der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, der Stadtvertretung sowie des Integrationsrates gemäß den gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären.
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- 16Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 25/0541 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung im Rat vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Planung der städtischen Finanzen und basiert auf den Ausarbeitungen der zuständigen Stadtkämmerin.
Nach dem Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum 31. Dezember 2021 gilt für Gladbeck seit dem Jahr 2022 wieder das reguläre Haushaltsrecht. In diesem Zusammenhang ist der Entwurf für 2026 als Fortführung des im Jahr 2022 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts gestaltet, welches Bestandteil des vorliegenden Haushaltsentwurfs ist.
Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie die dazugehörigen Anlagen werden zur weiteren Vorbereitung an die Fachausschüsse und den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weitergeleitet. Eine wesentliche Klimarelevanz des Entwurfs wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt.
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Hauptdokument|20251222123439-0|20251222123500-1|20251222123534-0
- 17Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des RettungsdienstesZur Vorlage · 25/0555 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät am 18. Dezember 2025 über die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst (Vorlage 25/0555). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Gebührentarife vor, da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2003 nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Nach dem Entwurf steigen die Kosten für einen Einsatz eines Krankentransportwagens von 260 Euro auf 508 Euro. Für einen Rettungstransportwagen erhöht sich der Betrag von 619 Euro auf 922 Euro, während die Gebühr für ein Notarzteinsatzfahrzeug von 443 Euro auf 576 Euro angepasst werden soll. Als Ursachen für diese Entwicklung werden steigende Einsatzzahlen um über 20 Prozent in den letzten Jahren, eine modernere medizinische Ausstattung sowie gestiegene Personalkosten durch die Professionalisierung der Ausbildung angeführt.
Gleichzeitig thematisiert die Vorlage einen Konflikt zwischen Kommunen und Krankenkassen bezüglich der Abrechnung von Einsätzen ohne Transport (sogenannte Fehlfahrten). Während das Rettungsgesetz NRW die Einrechnung dieser Kosten erlaubt, verweisen die Kostenträger auf Regelungen des Sozialgesetzbuches. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte dies zu einer Reduzierung der Gebührensätze durch die Krankenkassen oder zu einer finanziellen Belastung der Stadt führen. Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr hat bereits eine einmütige Empfehlung zur Annahme der Satzung ausgesprochen.
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- 18Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Gladbeck bei Einsätzen der FeuerwehrZur Vorlage · 25/0476 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät über eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der bisherigen Regelungen zur Umsatzsteuer innerhalb der Gebührensatzung.
In der aktuellen Fassung der Satzung ist in § 3 Abs. 7 eine sogenannte Netto-/Bruttoklausel enthalten. Diese sieht vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen und um die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer erhöht werden. Ein aktuelles Rundschreiben des Deutschen Städtetages weist jedoch darauf hin, dass diese Form der Preisangabe möglicherweise nicht den Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung entspricht.
Aufgrund dieses Hinweises empfiehlt das Rechtsamt der Stadt Gladbeck, die Netto-/Bruttoklausel in der Satzung aufzuheben. Ziel ist es, ein Risiko für die Gesamtnichtigkeit der Satzung zu vermeiden, bis eine umfassende Neuregelung des Umsatzsteuerrechts erfolgt. Da die Stadt Gladbeck aufgrund bestehender Übergangsregelungen derzeit noch die alte Rechtslage anwenden kann, entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der geänderten Satzung vor.
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- 19Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck vom 12.07.2001, zuletzt geändert am 22.12.2022 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. EntgeltordnungenZur Vorlage · 25/0466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand des Beschlussentwurfs ist die Aufhebung der sogenannten Brutto- und Nettoklauseln innerhalb der Satzung. Diese Regelungen sahen bisher vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen werden und sich bei einer entsprechenden Umsatzsteuerpflicht um den gesetzlichen Steuersatz erhöhen.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Entwicklung bezüglich der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand. Obwohl die Stadt Gladbeck aufgrund geltender Übergangsregelungen derzeit noch das alte Steuerrecht anwenden kann, empfielegt das Rechtsamt die Streichung der Klauseln. Diese Empfehlung stützt sich auf einen Hinweis des Deutschen Städtetages, wonach die Ausweisung von Nettobeträgen mit einem pauschalen Zusatz zur Umsatzsteuer nicht mit den Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung vereinbar sein könnte. Eine Beibehaltung dieser Regelungen birgt das Risiko, dass die Satzung aufgrund eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht als nichtig eingestuft wird.
Da die Neuregelung des Umsatzsteurrechts für die Stadt aktuell noch ausgesetzt ist, ergeben sich durch die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf wird zur Beratung im Kulturausschuss und zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
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- 20Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) vom 20.12.2010, zuletzt geändert am 22.12.2022 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. EntgeltordnungenZur Vorlage · 25/0467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Kulturausschuss eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vor. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung der sogenannten Brutto-/Nettoklauseln in den städtischen Entgeltordnungen. Diese Regelungen sahen bisher vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen werden und die Umsatzsteuer entsprechend der gesetzlichen Höhe hinzukommt.
Hintergrund der Änderung ist ein Hinweis des Deutschen Städtetages. Dieser weist darauf hin, dass die Ausweisung von Nettobeträgen mit einem pauschalen Zusatz zur Umsatzsteuerpflicht gegen die Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung verstoßen könnte. Das Rechtsamt empfiehlt daher, diese Klauseln aufzuheben, um eine mögliche Unwirksamkeit der Satzung zu vermeiden. Da die Stadt Gladbeck aufgrund einer geltenden Übergangsregelung im Umsatzsteuerrecht weiterhin die Rechtslage vor dem 1. Januar 2016 anwenden kann, ergeben sich aus dieser Änderung zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 21Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung) vom 20.07.2001, zuletzt geändert am 05.03.2024 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. EntgeltordnungenZur Vorlage · 25/0468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Änderung der Ordnung über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung der sogenannten Brutto-/Nettoklausel innerhalb dieser Entgeltordnung. Bisher sah die Regelung vor, dass die ausgewiesenen Entgelte als Nettobeträge zu verstehen sind und sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer erhöhen.
Die Anpassung erfolgt aufgrund eines Hinweises des Deutschen Städtetages aus dem Juli 2025. Dieser weist darauf hin, dass die Praxis, Gebühren als Nettobeträge auszuweisen und einen pauschalen Passus zur Umsatzsteuer zu ergänzen, möglicherweise nicht mit den Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung vereinbar ist. Das Rechtsamt der Stadt Gladbeck empfiehlt, diesem Hinweis zu folgen, um das Risiko einer Gesamtnichtigkeit der Satzung zu vermeiden.
Zwar hat das Steueränderungsgesetz 2015 einen Systemwechsel bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand eingeleitet, die Stadt Gladbeck nutzt jedoch aufgrund bestehender Übergangsregelungen weiterhin die Rechtslage, die vor dem 1. Januar 2016 galt. Diese Regelung ist nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Durch die geplante Änderung der Entgeltordnung ergeben sich daher keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 22Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für die Vermietung von städtischen Räumen vom 05.12.2014, zuletzt geändert am 16.09.2022 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. EntgeltordnungenZur Vorlage · 25/0469 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck beabsichtert, die Allgemeine Entgeltordnung für die Vermietung von städtischen Räumen zu ändern. Im Zentrum der Beschlussvorlage 25/0469 steht die Aufhebung der sogenannten Brutto-/Nettoklauseln. Diese Regelungen sahen bisher vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen werden und die Umsatzsteuer entsprechend hinzukommt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Hinweis des Deutschen Städtetages, wonach solche Klauseln gegen die Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung verstoßen könnten. Das Rechtsamt der Stadt empfiehlt daher, die Regelungen zu streichen, um das Risiko einer Unwirksamkeit der gesamten Satzung zu vermeiden.
Obwohl die Stadt Gladbeck aufgrund einer gesetzlichen Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin nach dem alten Umsatzsteuerrecht agiert, bereitet die Verwaltung den künftigen Übergang in das neue Steuerregime vor. Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltordnung hat laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt.
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- 23Nutzung der Opt-Out Regelung gem. § 4 Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW)Zur Vorlage · 25/0489 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck muss bis zum Jahresende 2025 entscheiden, ob die Stadt von der sogenannten Opt-Out-Regelung gemäß der Bezahlkartenverordnung Nordrhein-Westfalen Gebrauch macht. Damit soll festgelegt werden, ob Leistungen für Asylbewerber künftig über eine landesweite Belegkarte („SocialCard“) oder weiterhin in der bisherigen Form gewährt werden. Ohne einen entsprechenden Ratsbeschluss tritt die Einführung der Karte zum 1. Januar 2026 automatisch in Kraft.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung zur Nutzung der Opt-Out-Regelung mit dem erwarteten personellen und finanziellen Mehraufwand. Ein zentraler Punkt ist das sogenannte Whitelist-Verfahren, welches die manuelle Prüfung und Freigabe von IBAN-Daten für Zahlungen vorsieht. Dies erfordert laut Vorlage umfangreiche Einzelfallprüfungen nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches, was zusätzliche personelle Ressourcen bindet. Die jährlichen Kosten für die Umsetzung werden in Gladbeck auf etwa 85.000 Euro geschätzt, wobei eine Erstattung durch das Land nicht vorgesehen ist.
Zudem führt die Vorlage technische Herausforderungen an, wie etwa fehlende Schnittstellen zwischen den kommunalen Fachverfahren und dem System des Dienstleisters sowie ungeklärte Fragen zur Datensicherheit. Die Verwaltung verweist zudem darauf, dass bereits zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden haben.
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- 24Bebauungsplan Nr. 184, Gebiet: Buersche Straße/ Erlenstraße/ Charlottenstraße I. Beschlussfassung über Stellungnahmen der Öffentlichkeit II. Beschlussfassung über Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange III. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 25/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen befasst sich mit der Beschlussvorlage 25/0484 zum Bebauungsplan Nr. 184 im Bereich Buersche Straße, Erlenstraße und Charlottenstraße. Das Plangebiet umfasst den seit 2002 leerstehenden Gebäudekomplex „Erlenkrug“, dessen Abriss bereits angeordnet wurde. Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Revitalisierung der Fläche durch eine Neunutzung.
Die Planung sieht vor, das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, welches auch nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässt. Die bauliche Nutzung wird auf maximal drei Vollgeschosse sowie eine festgelegte maximale Höhe begrenzt. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität sind Satteldächer und eine geschlossene Bauweise entlang der Buersche Straße vorgesehen, während im rückwärtigen Bereich Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Um die oberirdischen Flächen zu entlasten, ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage geplant. Zudem umfasst der Plan Festsetzungen zur Klimaanpassung, wie die Begrünung von Dächern und Flächen sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt. Die Planung enthält zudem Vorgaben zum Schallschutz gegenüber dem Verkehrslärm sowie Maßnahmen zum Artenschutz, insbesondere für Fledermäuse und Brutvögel. Ein Satzungsbeschluss wird für den 18. Dezember 2025 angestrebt.
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Hauptdokument|20251125155440-0|20251125155445-0|20251125155447-0|20251125155450-0|20251125155453-0
- 25Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 25/0462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung der Friedhofssatzung, um auf den Wandel in der Bestattungskultur und die steigende Nachfrage nach pflegefreien Grabformen zu reagieren. Mit dem Ziel, im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen zu können, sollen zum 1. Januar 2026 zwei neue Grabarten in das Angebot aufgenommen werden. Dazu gehören Gemeinschaftsurnenreihengrabstätten in einem sogenannten „Themengarten“ mit mediterraner Bepflanzung und einer Natursteinmauer aus Kalkstein sowie eine Urnenkammer-Wahlgrabstätte der Kategorie „Premium“. Letztere soll für zwei Urnen ausgelegt sein und durch künstlerisch gestaltetes Sicherheitsglas, das an die Geschichte Gladbecks erinnert, gekennzeichnet werden.
Neben der Einführung dieser neuen Grabformen sieht die Vorlage umfassende redaktionelle, strukturelle und inhaltliche Anpassungen zahlreicher Paragrafen der bestehenden Satzung vom 1. Juni 2007 vor. Die Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zu Bestattungszeiten, zur Grabpflege, zum Verhalten auf dem Friedhof sowie zu den Dienstleistungen von Gewerbetreibenden. Der Berichterstatter Dr. Volker Kreuzer leitet die Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie.
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- 26Zukunft des Wochenmarktes Gladbeck Mitte und Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von WochenmarktstandgeldZur Vorlage · 25/0458 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung schlägt eine Neuausrichtung des Wochenmarktes in Gladbeck Mitte vor. Aufgrund rückläufiger Teilnehmerzahlen und einer geringen Auslastung am Dienstag wird empfohlen, den Markttag Dienstag einzustellen, sodass der Markt künftig nur noch donnerstags und samstags stattfindet. Durch diesen Schritt entfallen voraussichtlich Einnahmen aus Standgebühren in Höhe von etwa 10.640 Euro pro Jahr. Diesen Mindererträgen stehen jedoch erwartete Mehreinnahmen durch die Nutzung von Parkflächen auf dem Marktplatz sowie Einsparungen bei der Marktreinigung gegenüber.
Parallel dazu ist eine Neuanordnung der Verkaufsstände geplant. Anlass hierfür ist die verringerte Stellfläche auf dem Marktplatz infolge der neuen Außengastronomie des „Café Extrablatt“. Die Wirtschaftsförderung sieht vor, Teile der Tageshändler aus dem Non-Food-Bereich von der Horster Straße auf den Marktplatz umzusiedeln. Im südlichen Bereich der Horster Straße sollen weiterhin Verkaufsstände verbleiben. Auf dem Marktplatz soll zudem eine zentrale Abstellfläche für die Fahrzeuge der Händler geschaffen werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld vorgesehen.
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- 27Straßenreinigungsgebühren 2026; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 25/0492 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage ergibt sich für das Jahr 2026 ein Gebührenbedarf von insgesamt 2.027.837 Euro. Dieser Betrag beinhaltet die Deckung eines Teils der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 20parteil 2024 in Höhe von rund 35.909 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerungsrate von 4,90 Prozent.
Die vorgeschlagenen Tarife für das Jahr 2026 sehen für Straßen außerhalb der Innenstadt einen Betrag von 5,24 Euro pro laufendem Frontmeter vor, während der Tarif im Innenstadtbereich auf 8,91 Euro pro Frontmeter und Reinigung angepasst werden soll. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 beliefen sich die Gebühren im Außenbereich auf 4,87 Euro und im Innenstadtbereich auf 9,43 Euro.
Zusätzlich wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beantragt. Durch die neue Widmung des Buschfortweges soll dieser Bereich in das Verzeichnis aufgenommen werden. Für diesen verkehrsberuhigten Bereich ist die Reinigung von Gehwegen, Fahrbahnen und dem Straßenbegleitgrün sowie die Winterwartung den jeweiligen Grundstückseigentümern übertragen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie den Entwurf zur Satzungsänderung beschließen.
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Hauptdokument|20251121082604-0|20251121082607-0|20251121082613-0|20251218091036-0
- 28Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 25/0494 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Mit der Beschlussvorlage 25/0494 wird vorgeschlagen, die Sammlung von Alttextilien in den geltenden Regelungen zur Abfallentsorgung zu ergänzen. Konkret soll § 13 Absatz 4 um einen neuen Punkt erweitert werden, da die Entsorgung von Alttextilien bislang nicht explizit in der Satzung aufgeführt war.
Die Abfallwirtschaftssatzung bildet die Grundlage für die Organisation der Abfallentsorgung im Stadtgebiet. Sie legt fest, wie verschiedene Abfallarten getrennt gesammelt werden, wie Behälter zu nutzen sind und wann die Entsorgung erfolgt. Zudem regelt sie die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger zur Gewährleistung einer geordneten und umweltgerechten Abfallentsorgung.
Die vorgeschlagene Änderung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Aus den vorliegenden Dokumenten geht hervor, dass die Anpassung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen hat. Der Entwurf wird im Betriebsausschuss beraten und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 18. Dezember 2025 bereit.
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- 29Abfallentsorgungsgebühren 2026; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 25/0495 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0495 behandelt die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2026 sowie die Neufassung der Tarifsatzung. Der ermittelte Gebührenbedarf für die Abfallentsorgung beläuft sich im kommenden Jahr auf rund 11,97 Millionen Euro, was einer Steigerung von etwa 614.751 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Entwicklung der Gebühren zu verstetigen und starke Anstiege zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, einen Teil des vorhandenen Gebührenausgleichs in Höhe von 820.394 Euro einzusetzen. Nach dieser Entnahme ergibt sich eine Netto-Steigerung der Gebühren um 5,81 Prozent im Vergleich zum Jahr 2025.
Die Kalkulation der Tarife orientiert sich am Volumen der Abfallbehälter, um Anreize zur Müllmengenreduzierung zu setzen. Für die Behälter zwischen 60 und 240 Litern wird eine Grundgebühr von 12,26 Euro pro Behälter erhoben, um die Kosten für Beschaffung, Wartung und Austausch durch den ZBG zu decken. Die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter steigt laut Planung weiter an. Für Eigenkompostierer ist weiterhin ein Rabatt von 10 Prozent auf die Restabfallgebühren vorgesehen. Als Beispiel wird für einen 80-Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung ein jährlicher Betrag von 317,99 Euro veranschlagt, was einer monatlichen Änderung von 1,34 Euro entspricht. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung, die Gebührensatzberechnung sowie die neue Tarifsatzung für das Jahr 2026 beschließen.
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Hauptdokument|20251121084848-0|20251121084851-0|20251121084905-0
- 30Friedhofsgebühren 2026Zur Vorlage · 25/0496 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage 25/0496 einen Entwurf zur Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel der Kalkulation ist die Sicherung eines kostendeckenden Gebührenaufkommens sowie die Berücksichtigung des Wandels in der Bestattungskultur, insbesondere des steigenden Anteils von Urnenbeisetzungen. Für das Jahr 2026 wird ein Gesamtgebührenbedarf von rund 2,44 Millionen Euro veranschlagt, was einem Anstieg von etwa 135.000 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um eine starke Erhöhung der Tarife zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, rund 114.000 Euro aus dem vorhandenen Gebührenausgleichsposten einzusetzen, wodurch der Anstieg des Bedarfs auf 5,89 Prozent begrenzt wird.
Zudem ist die Einführung zweier neuer pflegefreier Grabarten vorgesehen: Gemeinschaftsurnenreihengrabstätten in einem „Themengrab“ sowie das Urnenkammer-Wahlgrab „Premium“. Für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten soll ein Tarif von null Euro festgesetzt werden, wobei die Kosten von etwa 467 Euro pro Fall durch den Stadtkostenanteil gedeckt werden sollen. Der Rat der Stadt Gladbeck wird gebeten, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die entsprechende Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.
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Hauptdokument|20251121085415-0|20251121085420-0|20251121085422-0
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 32Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 33Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 34Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 35Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 20.11.2025nicht öffentlich
- 36Wirtschaftsplan 2026nicht öffentlich
- 37Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 38Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich