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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Gladbeck bei Einsätzen der Feuerwehr

25/0476 17.11.2025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck berät über eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der bisherigen Regelungen zur Umsatzsteuer innerhalb der Gebührensatzung.

In der aktuellen Fassung der Satzung ist in § 3 Abs. 7 eine sogenannte Netto-/Bruttoklausel enthalten. Diese sieht vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen und um die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer erhöht werden. Ein aktuelles Rundschreiben des Deutschen Städtetages weist jedoch darauf hin, dass diese Form der Preisangabe möglicherweise nicht den Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung entspricht.

Aufgrund dieses Hinweises empfiehlt das Rechtsamt der Stadt Gladbeck, die Netto-/Bruttoklausel in der Satzung aufzuheben. Ziel ist es, ein Risiko für die Gesamtnichtigkeit der Satzung zu vermeiden, bis eine umfassende Neuregelung des Umsatzsteuerrechts erfolgt. Da die Stadt Gladbeck aufgrund bestehender Übergangsregelungen derzeit noch die alte Rechtslage anwenden kann, entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der geänderten Satzung vor.

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