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Beschlussvorlage

Neubildung des Genossenschaftsrates 2026 - 2031 der Emschergenossenschaft - Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck -

25/0544 03.12.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung ihrer Vertretung im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2031 vor. Da die aktuelle Amtszeit der Mitglieder des Genossenschaftsrates in diesem Jahr endet, ist eine Neuwahl erforderlich. Als Genossin der Emschergenossenschaft ist die Stadt Gladmed berechtigt, auf Grundlage ihrer Jahresbeiträge ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.

In der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, den Ersten Beigeordneten und Stadtbaurat als Vertreter der Stadt Gladbeck im Genossenschaftsrat für den Zeitraum 2026 bis 2031 zu bestellen. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in solchen Organen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf eine Vertretung nicht gleichzeitig Mitglied der Genossenschaftsversammlung sein.

Die Entscheidung über die Benennung wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck behandelt. Mit der Bestellung der Vertretung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Die bisherige Vertretung durch ein Ratsmitglied endet mit dem Ende der aktuellen Amtsperiode.

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