Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck vom 12.07.2001, zuletzt geändert am 22.12.2022 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. Entgeltordnungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand des Beschlussentwurfs ist die Aufhebung der sogenannten Brutto- und Nettoklauseln innerhalb der Satzung. Diese Regelungen sahen bisher vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen werden und sich bei einer entsprechenden Umsatzsteuerpflicht um den gesetzlichen Steuersatz erhöhen.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Entwicklung bezüglich der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand. Obwohl die Stadt Gladbeck aufgrund geltender Übergangsregelungen derzeit noch das alte Steuerrecht anwenden kann, empfielegt das Rechtsamt die Streichung der Klauseln. Diese Empfehlung stützt sich auf einen Hinweis des Deutschen Städtetages, wonach die Ausweisung von Nettobeträgen mit einem pauschalen Zusatz zur Umsatzsteuer nicht mit den Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung vereinbar sein könnte. Eine Beibehaltung dieser Regelungen birgt das Risiko, dass die Satzung aufgrund eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht als nichtig eingestuft wird.
Da die Neuregelung des Umsatzsteurrechts für die Stadt aktuell noch ausgesetzt ist, ergeben sich durch die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf wird zur Beratung im Kulturausschuss und zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
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