Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 S. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0540 regelt die Bestellung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen des Gladbecker Rates nach der Gründung der Ratsgruppe „Politik für Gladbeck“ zum 1. Dezember 2025. Auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW können nicht vertretene Gruppen beratende Mitglieder benennen, die mit stimmloser Stimme an den Sitzungen teilnehmend wirken.
Der Entwurf sieht vor, zwei Ratsmitglieder der neuen Gruppe in unterschiedlichen Funktionen zu besetzen. Ein Mitglied soll als ordentliches beratendes Mitglied in den Ausschüssen für Stadtplanung, Verkehr und Bauen, Umwelt, Klimaschutz und Energie, Wirtschaftsförderung und Grundstückswesen, Kultur sowie Schule eingesetzt werden. In den Ausschüssen für Senioren, Soziales und Gesundheit, Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr/Betrieb, Sport, Rechnungsprüfung sowie Haupt-, Finanz- und Digitalisierung soll dieses Mitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied fungieren.
Das zweite Ratsmitglied der Gruppe wird als ordentliches beratendes Mitglied für die Ausschüsse Senioren, Soziales und Gesundheit, Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr/Betrieb, Sport, Rechnungsprüfung sowie Haupt-, Finanz- und Digitalisierung vorgeschlagen, während es in den Ausschüssen für Stadtplanung, Umwelt, Wirtschaftsförderung, Kultur und Schule als stellvertretendes Mitglied wirkt. Darüber hinaus wird beantragt, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches beratendes Mitglied im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zu bestellen. Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen vor.
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