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Beschlussvorlage

Nutzung der Opt-Out Regelung gem. § 4 Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW)

25/0489 20.11.2025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck muss bis zum Jahresende 2025 entscheiden, ob die Stadt von der sogenannten Opt-Out-Regelung gemäß der Bezahlkartenverordnung Nordrhein-Westfalen Gebrauch macht. Damit soll festgelegt werden, ob Leistungen für Asylbewerber künftig über eine landesweite Belegkarte („SocialCard“) oder weiterhin in der bisherigen Form gewährt werden. Ohne einen entsprechenden Ratsbeschluss tritt die Einführung der Karte zum 1. Januar 2026 automatisch in Kraft.

Die Verwaltung begründet die Empfehlung zur Nutzung der Opt-Out-Regelung mit dem erwarteten personellen und finanziellen Mehraufwand. Ein zentraler Punkt ist das sogenannte Whitelist-Verfahren, welches die manuelle Prüfung und Freigabe von IBAN-Daten für Zahlungen vorsieht. Dies erfordert laut Vorlage umfangreiche Einzelfallprüfungen nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches, was zusätzliche personelle Ressourcen bindet. Die jährlichen Kosten für die Umsetzung werden in Gladbeck auf etwa 85.000 Euro geschätzt, wobei eine Erstattung durch das Land nicht vorgesehen ist.

Zudem führt die Vorlage technische Herausforderungen an, wie etwa fehlende Schnittstellen zwischen den kommunalen Fachverfahren und dem System des Dienstleisters sowie ungeklärte Fragen zur Datensicherheit. Die Verwaltung verweist zudem darauf, dass bereits zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden haben.

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