Nutzung der Opt-Out Regelung gem. § 4 Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25/0489 geht es um die Entscheidung, ob die Stadt Gladbeck die Opt-Out-Regelung gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW nutzt, um die Einführung der landesweiten Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu vermeiden. Eine Entscheidung über diesen Sachverhalt muss bis zum Jahresende 2025 erfolgen, da die Einführung der Karte ansonsten zum 1. Januar 2026 automatisch verpflichtend wird.
Die Verwaltung legt dar, dass die Einführung der Bezahlkarte für Neuzuweisungen ab dem 1. Januar 2025 gilt. Für bestehende Leistungsempfänger sieht der Zeitplan eine Umstellung von 144 Grundleistungsempfängern ab dem 1. Januar 2027 und von 162 Analogleistungsempfängern ab dem 1. Januar 2028 vor. Für das Jahr 2026 werden bis zu 200 Neuzuweisungen erwartet. Die jährlichen Kosten für die Bezahlkarte in Gladbeck werden auf rund 85.000 Euro geschätzt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, von der Opt-Out-Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2025 Gebrauch zu machen, um die bisherige Praxis der Leistungsgewährung beizubehalten. Damit soll ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch das sogenannte Whitelist-Verfahren vermieden werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits etwa 150 Kommunen in Nordrhein-Westfalen diese Regelung nutzen. Bei Umsetzung des Entwurfs entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Eine Entscheidung gegen den Entwurf würde jedoch einmalige Kosten von 5.000 Euro sowie jährliche Kosten in Höhe von 80.800 Euro für Personalaufwand und 5.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen nach sich ziehen. Zudem soll die weitere Entwicklung auf Landes- und Bundesebene beobachtet werden.
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