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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofssatzung

25/0462 17.11.2025 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung der Friedhofssatzung, um auf den Wandel in der Bestattungskultur und die steigende Nachfrage nach pflegefreien Grabformen zu reagieren. Mit dem Ziel, im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen zu können, sollen zum 1. Januar 2026 zwei neue Grabarten in das Angebot aufgenommen werden. Dazu gehören Gemeinschaftsurnenreihengrabstätten in einem sogenannten „Themengarten“ mit mediterraner Bepflanzung und einer Natursteinmauer aus Kalkstein sowie eine Urnenkammer-Wahlgrabstätte der Kategorie „Premium“. Letztere soll für zwei Urnen ausgelegt sein und durch künstlerisch gestaltetes Sicherheitsglas, das an die Geschichte Gladbecks erinnert, gekennzeichnet werden.

Neben der Einführung dieser neuen Grabformen sieht die Vorlage umfassende redaktionelle, strukturelle und inhaltliche Anpassungen zahlreicher Paragrafen der bestehenden Satzung vom 1. Juni 2007 vor. Die Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zu Bestattungszeiten, zur Grabpflege, zum Verhalten auf dem Friedhof sowie zu den Dienstleistungen von Gewerbetreibenden. Der Berichterstatter Dr. Volker Kreuzer leitet die Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie.

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