Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14.09.2025 (Hauptwahlen) und 28.09.2025 (Stichwahl) a) der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck b) der Vertretung der Stadt Gladbeck c) der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder (neu: Ausschuss für Chancengleichheit und Integration) d) Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über die Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen aus dem September 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage bezieht sich auf die Hauptwahl vom 14. September sowie die Stichwahl vom 28. September 2025. Dies umfasst die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, die Wahl der Vertretung der Stadt Gladbeck sowie die Wahl der Mitglieder für den Integrationsrat.
Der Wahlausschuss hat die amtlichen Endergebnisse bereits in seinen Sitzungen im September und Oktober 2025 festgestellt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgte über das Amtsblatt. Im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens gingen zwei Einsprüche ein, die jedoch als unbegründet eingestuft und zurückzuweisen sind.
Die amtliche Vorprüfung der Wahlen ergab keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder der Durchführung der Wahlhandlungen. Die zur Einsichtnahme bereitgestellten Unterlagen, wie Wahlniederschriften und Ergebniszusammenstellungen, bestätigten die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlprozesse. Auf Grundlage dieser Ergebnisse liegt ein Beschlussentwurf vor, die Wahlen der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, der Stadtvertretung sowie des Integrationsrates gemäß den gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären.
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