Abfallentsorgungsgebühren 2026; Neufassung der Tarifsatzung Abfall
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0495 behandelt die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2026 sowie die Neufassung der Tarifsatzung. Der ermittelte Gebührenbedarf für die Abfallentsorgung beläuft sich im kommenden Jahr auf rund 11,97 Millionen Euro, was einer Steigerung von etwa 614.751 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Entwicklung der Gebühren zu verstetigen und starke Anstiege zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, einen Teil des vorhandenen Gebührenausgleichs in Höhe von 820.394 Euro einzusetzen. Nach dieser Entnahme ergibt sich eine Netto-Steigerung der Gebühren um 5,81 Prozent im Vergleich zum Jahr 2025.
Die Kalkulation der Tarife orientiert sich am Volumen der Abfallbehälter, um Anreize zur Müllmengenreduzierung zu setzen. Für die Behälter zwischen 60 und 240 Litern wird eine Grundgebühr von 12,26 Euro pro Behälter erhoben, um die Kosten für Beschaffung, Wartung und Austausch durch den ZBG zu decken. Die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter steigt laut Planung weiter an. Für Eigenkompostierer ist weiterhin ein Rabatt von 10 Prozent auf die Restabfallgebühren vorgesehen. Als Beispiel wird für einen 80-Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung ein jährlicher Betrag von 317,99 Euro veranschlagt, was einer monatlichen Änderung von 1,34 Euro entspricht. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung, die Gebührensatzberechnung sowie die neue Tarifsatzung für das Jahr 2026 beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251121084848-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251121084851-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20251121084905-0