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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2026

25/0496 21.11.2025 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage 25/0496 einen Entwurf zur Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel der Kalkulation ist die Sicherung eines kostendeckenden Gebührenaufkommens sowie die Berücksichtigung des Wandels in der Bestattungskultur, insbesondere des steigenden Anteils von Urnenbeisetzungen. Für das Jahr 2026 wird ein Gesamtgebührenbedarf von rund 2,44 Millionen Euro veranschlagt, was einem Anstieg von etwa 135.000 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um eine starke Erhöhung der Tarife zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, rund 114.000 Euro aus dem vorhandenen Gebührenausgleichsposten einzusetzen, wodurch der Anstieg des Bedarfs auf 5,89 Prozent begrenzt wird.

Zudem ist die Einführung zweier neuer pflegefreier Grabarten vorgesehen: Gemeinschaftsurnenreihengrabstätten in einem „Themengrab“ sowie das Urnenkammer-Wahlgrab „Premium“. Für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten soll ein Tarif von null Euro festgesetzt werden, wobei die Kosten von etwa 467 Euro pro Fall durch den Stadtkostenanteil gedeckt werden sollen. Der Rat der Stadt Gladbeck wird gebeten, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die entsprechende Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.

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