Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0545 behandelt die Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025. Grundlage der Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 beraten. Die Unterlagen wurden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erstellt und dienen der Dokumentation der im Haushaltsjahr 2025 angefallenen geringfügigen Budgetabweichungen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung dieser Mittelbereitstellungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Eine Änderung der Haushaltsmittel oder zusätzliche finanzielle Auswirkungen über die bereits dokumentierten Abweichungen hinaus sind nicht vorgesehen. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht festgestellt. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 18. Dezember 2025 geplant.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250312100544
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251203110655-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251203110713-0