Straßenreinigungsgebühren 2026; Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage ergibt sich für das Jahr 2026 ein Gebührenbedarf von insgesamt 2.027.837 Euro. Dieser Betrag beinhaltet die Deckung eines Teils der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 20parteil 2024 in Höhe von rund 35.909 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerungsrate von 4,90 Prozent.
Die vorgeschlagenen Tarife für das Jahr 2026 sehen für Straßen außerhalb der Innenstadt einen Betrag von 5,24 Euro pro laufendem Frontmeter vor, während der Tarif im Innenstadtbereich auf 8,91 Euro pro Frontmeter und Reinigung angepasst werden soll. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 beliefen sich die Gebühren im Außenbereich auf 4,87 Euro und im Innenstadtbereich auf 9,43 Euro.
Zusätzlich wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beantragt. Durch die neue Widmung des Buschfortweges soll dieser Bereich in das Verzeichnis aufgenommen werden. Für diesen verkehrsberuhigten Bereich ist die Reinigung von Gehwegen, Fahrbahnen und dem Straßenbegleitgrün sowie die Winterwartung den jeweiligen Grundstückseigentümern übertragen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie den Entwurf zur Satzungsänderung beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251121082604-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251121082607-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20251121082613-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20251218091036-0