Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) vom 20.12.2010, zuletzt geändert am 22.12.2022 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. Entgeltordnungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Kulturausschuss eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vor. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung der sogenannten Brutto-/Nettoklauseln in den städtischen Entgeltordnungen. Diese Regelungen sahen bisher vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen werden und die Umsatzsteuer entsprechend der gesetzlichen Höhe hinzukommt.
Hintergrund der Änderung ist ein Hinweis des Deutschen Städtetages. Dieser weist darauf hin, dass die Ausweisung von Nettobeträgen mit einem pauschalen Zusatz zur Umsatzsteuerpflicht gegen die Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung verstoßen könnte. Das Rechtsamt empfiehlt daher, diese Klauseln aufzuheben, um eine mögliche Unwirksamkeit der Satzung zu vermeiden. Da die Stadt Gladbeck aufgrund einer geltenden Übergangsregelung im Umsatzsteuerrecht weiterhin die Rechtslage vor dem 1. Januar 2016 anwenden kann, ergeben sich aus dieser Änderung zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251121112147-0
Ort
📍 Mathias-Jakobs-Stadthalle · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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