Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für die Vermietung von städtischen Räumen vom 05.12.2014, zuletzt geändert am 16.09.2022 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. Entgeltordnungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck beabsichtert, die Allgemeine Entgeltordnung für die Vermietung von städtischen Räumen zu ändern. Im Zentrum der Beschlussvorlage 25/0469 steht die Aufhebung der sogenannten Brutto-/Nettoklauseln. Diese Regelungen sahen bisher vor, dass Entgelte als Nettobeträge ausgewiesen werden und die Umsatzsteuer entsprechend hinzukommt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Hinweis des Deutschen Städtetages, wonach solche Klauseln gegen die Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung verstoßen könnten. Das Rechtsamt der Stadt empfiehlt daher, die Regelungen zu streichen, um das Risiko einer Unwirksamkeit der gesamten Satzung zu vermeiden.
Obwohl die Stadt Gladbeck aufgrund einer gesetzlichen Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin nach dem alten Umsatzsteuerrecht agiert, bereitet die Verwaltung den künftigen Übergang in das neue Steuerregime vor. Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltordnung hat laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251121113939-0