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Beschlussvorlage

Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) - Benennung von Vertretungen in die Delegiertenversammlung -

25/0549 03.12.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Gemäß den Satzungen des RGRE ist die Stadt dazu verpflichtet, drei Vertretungen in die Delegiertenversammlung zu entsenden. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Benennung dieser Vertreter behandelt.

Es wird vorgeschlagen, den Leiter des Büros der Bürgermeisterin als einen der Vertreter für die Delegiertenversammlung der deutschen Sektion des RGRE zu bestellen. Die Besetzung der weiteren zwei Vertretungen erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei ist auch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten, welches eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien sowie einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent bei der Aufstellung von Listen vorsieht.

Die Benennung der weiteren Mitglieder erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die vorgeschlagene Person sowie zwei weitere Vertreter für die Vertretung in der Delegiertenversammlung zu bestellen.

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