Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 25/0555 wird eine Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der seit 2003 bestehenden Satzung an die aktuellen Rahmenbedingungen. Die Neufassung sieht Änderungen bei den Gebührensätzen vor. Die Kosten für einen Krankentransportwagen steigen von 260 Euro auf 508 Euro, während die Gebühr für einen Rettungstransportwagen von 619 Euro auf 922 Euro angehoben wird. Für ein Notarzteinsatzfahrzeug erhöht sich der Betrag von 443 Euro auf 576 Euro.
Als Gründe für die Anpassung werden die gestiegenen Einsatzzahlen angeführt, die im Zeitraum von 2015 bis 2020 durchschnittlich bei etwa 13.000 lagen und in den Jahren 2022 bis 2024 auf über 15.000 gestiegen sind. Zudem werden die Kosten für modernere Ausrüstung sowie höhere Personalkosten sowie Unstimmigkeiten mit den Kostenträgern bei der Abrechnung von Fehlfahrten genannt.
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2025 eine einstimmige Empfehlung zur Verabschiedung der neuen Satzung ausgesprochen. Der Entwurf sieht vor, dass die Entscheidung über die Satzung durch den Rat, den Ausschuss oder den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss erfolgt. Eine Prüfung von Alternativen sowie eine Untersuchung zu möglichen Klimawirkungen wurden im Rahmen des Verfahrens durchgeführt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250912100554
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251210080852-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251210084132-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 02.12.2025
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- Nutzung der Opt-Out Regelung gem. § 4 Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) 20.11.2025
- Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Gladbeck bei Einsätzen der Feuerwehr 17.11.2025
- Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14.09.2025 (Hauptwahlen) und 28.09.2025 (Stichwahl) a) der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck b) der Vertretung der Stadt Gladbeck c) der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder (neu: Ausschuss für Chancengleichheit und Integration) d) Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck 11.11.2025
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