Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät am 18. Dezember 2025 über die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst (Vorlage 25/0555). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Gebührentarife vor, da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2003 nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Nach dem Entwurf steigen die Kosten für einen Einsatz eines Krankentransportwagens von 260 Euro auf 508 Euro. Für einen Rettungstransportwagen erhöht sich der Betrag von 619 Euro auf 922 Euro, während die Gebühr für ein Notarzteinsatzfahrzeug von 443 Euro auf 576 Euro angepasst werden soll. Als Ursachen für diese Entwicklung werden steigende Einsatzzahlen um über 20 Prozent in den letzten Jahren, eine modernere medizinische Ausstattung sowie gestiegene Personalkosten durch die Professionalisierung der Ausbildung angeführt.
Gleichzeitig thematisiert die Vorlage einen Konflikt zwischen Kommunen und Krankenkassen bezüglich der Abrechnung von Einsätzen ohne Transport (sogenannte Fehlfahrten). Während das Rettungsgesetz NRW die Einrechnung dieser Kosten erlaubt, verweisen die Kostenträger auf Regelungen des Sozialgesetzbuches. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte dies zu einer Reduzierung der Gebührensätze durch die Krankenkassen oder zu einer finanziellen Belastung der Stadt führen. Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr hat bereits eine einmütige Empfehlung zur Annahme der Satzung ausgesprochen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250912100554
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251210080852-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251210084132-0