Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Mit der Beschlussvorlage 25/0494 wird vorgeschlagen, die Sammlung von Alttextilien in den geltenden Regelungen zur Abfallentsorgung zu ergänzen. Konkret soll § 13 Absatz 4 um einen neuen Punkt erweitert werden, da die Entsorgung von Alttextilien bislang nicht explizit in der Satzung aufgeführt war.
Die Abfallwirtschaftssatzung bildet die Grundlage für die Organisation der Abfallentsorgung im Stadtgebiet. Sie legt fest, wie verschiedene Abfallarten getrennt gesammelt werden, wie Behälter zu nutzen sind und wann die Entsorgung erfolgt. Zudem regelt sie die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger zur Gewährleistung einer geordneten und umweltgerechten Abfallentsorgung.
Die vorgeschlagene Änderung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Aus den vorliegenden Dokumenten geht hervor, dass die Anpassung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen hat. Der Entwurf wird im Betriebsausschuss beraten und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 18. Dezember 2025 bereit.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252111100493
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251121084539-0