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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 184, Gebiet: Buersche Straße/ Erlenstraße/ Charlottenstraße I. Beschlussfassung über Stellungnahmen der Öffentlichkeit II. Beschlussfassung über Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange III. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

25/0484 19.11.2025 Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen befasst sich mit der Beschlussvorlage 25/0484 zum Bebauungsplan Nr. 184 im Bereich Buersche Straße, Erlenstraße und Charlottenstraße. Das Plangebiet umfasst den seit 2002 leerstehenden Gebäudekomplex „Erlenkrug“, dessen Abriss bereits angeordnet wurde. Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Revitalisierung der Fläche durch eine Neunutzung.

Die Planung sieht vor, das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, welches auch nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässt. Die bauliche Nutzung wird auf maximal drei Vollgeschosse sowie eine festgelegte maximale Höhe begrenzt. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität sind Satteldächer und eine geschlossene Bauweise entlang der Buersche Straße vorgesehen, während im rückwärtigen Bereich Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Um die oberirdischen Flächen zu entlasten, ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage geplant. Zudem umfasst der Plan Festsetzungen zur Klimaanpassung, wie die Begrünung von Dächern und Flächen sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt. Die Planung enthält zudem Vorgaben zum Schallschutz gegenüber dem Verkehrslärm sowie Maßnahmen zum Artenschutz, insbesondere für Fledermäuse und Brutvögel. Ein Satzungsbeschluss wird für den 18. Dezember 2025 angestrebt.

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