Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung) vom 20.07.2001, zuletzt geändert am 05.03.2024 Hier: Aufhebung der Brutto-/Nettoklauseln in städt. Entgeltordnungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Änderung der Ordnung über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung der sogenannten Brutto-/Nettoklausel innerhalb dieser Entgeltordnung. Bisher sah die Regelung vor, dass die ausgewiesenen Entgelte als Nettobeträge zu verstehen sind und sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer erhöhen.
Die Anpassung erfolgt aufgrund eines Hinweises des Deutschen Städtetages aus dem Juli 2025. Dieser weist darauf hin, dass die Praxis, Gebühren als Nettobeträge auszuweisen und einen pauschalen Passus zur Umsatzsteuer zu ergänzen, möglicherweise nicht mit den Transparenzanforderungen der Preisangabenverordnung vereinbar ist. Das Rechtsamt der Stadt Gladbeck empfiehlt, diesem Hinweis zu folgen, um das Risiko einer Gesamtnichtigkeit der Satzung zu vermeiden.
Zwar hat das Steueränderungsgesetz 2015 einen Systemwechsel bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand eingeleitet, die Stadt Gladbeck nutzt jedoch aufgrund bestehender Übergangsregelungen weiterhin die Rechtslage, die vor dem 1. Januar 2016 galt. Diese Regelung ist nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Durch die geplante Änderung der Entgeltordnung ergeben sich daher keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251121112905-0
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