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Beschlussvorlage

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW

25/0541 02.12.2025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung im Rat vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Planung der städtischen Finanzen und basiert auf den Ausarbeitungen der zuständigen Stadtkämmerin.

Nach dem Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum 31. Dezember 2021 gilt für Gladbeck seit dem Jahr 2022 wieder das reguläre Haushaltsrecht. In diesem Zusammenhang ist der Entwurf für 2026 als Fortführung des im Jahr 2022 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts gestaltet, welches Bestandteil des vorliegenden Haushaltsentwurfs ist.

Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie die dazugehörigen Anlagen werden zur weiteren Vorbereitung an die Fachausschüsse und den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weitergeleitet. Eine wesentliche Klimarelevanz des Entwurfs wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt.

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