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Beschlussvorlage

Entscheidung über Einsprüche gegen das Wahlergebnis der Kommunalwahlen gemäß § 39 und § 40 Kommunalwahlgesetz NRW

25/0446 Wahlprüfungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Gegenstand der Beschlussvorlage 25/0446 ist die Entscheidung über zwei Einsprüche gegen die Wahlergebnisse der Kommunal-, Bürgermeister- und Integrationsratswahlen vom 14. September 2025. Die Einspruchsfristen endeten im Oktober bzw. Anfang November 202<0xC2>5.

Der erste Einspruch, eingereicht durch den Vorsitzenden der Wählergruppe BIG, richtete sich gegen die Kommunalwahl und forderte eine Neuauszählung der Stimmzettel in den Wahlbezirken 19, 20, 21 sowie Teilen des Bezirks 22. Als Gründe wurden Falschzuordnungen, Zweifel an der Auszählung sowie eine mangelnde Neutralität der Wahlhelfer angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Fehler im Wahlbezirk 22.1 bereits durch den Wahlvorstand korrigiert wurde. Zudem wird auf die Einhaltung der Abweichungsgrenzen und die vorliegenden Zahlen zu den ausgegebenen und zurückgelaufenen Stimmzetteln der Brief- und Urnenwahl verwiesen.

Ein zweiter Einspruch des Vorsitzenden der Wählergruppe ABI vom 30. September 2025 beantragte eine Neuauszählung der Wahlen im Beisein von Kandidaten oder Vertretern von Parteien und Wählergemeinschaften. Auch hier wird festgestellt, dass der angeführte Auszählungsfehler im Wahlbezirk 22.1 bereits vor der Ergebnisfeststellung behoben wurde und keine weiteren belegbaren Wahlfehler vorliegen.

Der Beschlussentwurf sieht die Zurückweisung beider Einsprüche als unbegründet vor. Der Wahlprüfungsausschuss hat diesen Entwurf am 3. Dezember 2025 beschlossen. Es entstehen durch die Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen.

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