Entscheidung über Einsprüche gegen das Wahlergebnis der Kommunalwahlen gemäß § 39 und § 40 Kommunalwahlgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Gegenstand der Beschlussvorlage 25/0446 ist die Entscheidung über zwei Einsprüche gegen die Wahlergebnisse der Kommunal-, Bürgermeister- und Integrationsratswahlen vom 14. September 2025. Die Einspruchsfristen endeten im Oktober bzw. Anfang November 202<0xC2>5.
Der erste Einspruch, eingereicht durch den Vorsitzenden der Wählergruppe BIG, richtete sich gegen die Kommunalwahl und forderte eine Neuauszählung der Stimmzettel in den Wahlbezirken 19, 20, 21 sowie Teilen des Bezirks 22. Als Gründe wurden Falschzuordnungen, Zweifel an der Auszählung sowie eine mangelnde Neutralität der Wahlhelfer angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Fehler im Wahlbezirk 22.1 bereits durch den Wahlvorstand korrigiert wurde. Zudem wird auf die Einhaltung der Abweichungsgrenzen und die vorliegenden Zahlen zu den ausgegebenen und zurückgelaufenen Stimmzetteln der Brief- und Urnenwahl verwiesen.
Ein zweiter Einspruch des Vorsitzenden der Wählergruppe ABI vom 30. September 2025 beantragte eine Neuauszählung der Wahlen im Beisein von Kandidaten oder Vertretern von Parteien und Wählergemeinschaften. Auch hier wird festgestellt, dass der angeführte Auszählungsfehler im Wahlbezirk 22.1 bereits vor der Ergebnisfeststellung behoben wurde und keine weiteren belegbaren Wahlfehler vorliegen.
Der Beschlussentwurf sieht die Zurückweisung beider Einsprüche als unbegründet vor. Der Wahlprüfungsausschuss hat diesen Entwurf am 3. Dezember 2025 beschlossen. Es entstehen durch die Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251111100445
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251125080936-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251125080940-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Wahlprüfungsausschuss
- Bestellung der Schriftführung inklusive Stellvertretung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses 11.11.2025
- Durchführung von hybriden Ausschusssitzungen 18.11.2025
- Bestellung der Schriftführung inklusive Stellvertretung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses 30.11.2020
- Vorprüfung der Gültigkeit der Wahlen am 25. Mai 2014 a) des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck b) der Vertretung der Stadt Gladbeck c) der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder 01.09.2014
- Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses 14.08.2014
- Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder am 07.02.2010 23.03.2010