Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Anregungen und Beschwerden von Herrn Holger Klekar vom 27.10.2012Zur Vorlage · 12/0474 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0474 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die am 27. Oktober 2012 eingereicht wurde. Der Inhalt der Anregung betrifft die Mitgliedschaften von Mandatsträgern in Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen sowie die damit verbundenen Einkünfte.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen im Rahmen der Gemeindeordnung geregelt ist und der Rat über die Bestellung der Vertreter entscheidet. Es wird darauf verwiesen, dass die Stadt Gladbeck der Verpflichtung zur Erstellung und Bekanntgabe eines Beteiligungsberichts regelmäßig nachkommt. Die entsprechenden Beschlüsse zur Bestellung von Vertretern in Gremien sind auf der Website der Stadt einsehbar.
Hinsichtlich der Transparenz der Mandatsträger wird auf das Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Demnach sind Mitglieder des Rates verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit, Beraterverträge sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien oder Vereinen zu geben. Diese Angaben werden jährlich veröffentlicht. Eine spezifische Verpflichtung zur Veröffentlichung von Einkünften aus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten besteht laut Verwaltung nicht. Die Einkünfte des Bürgermeisters sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt abrufbar.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 6Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 12/0479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck wird die Freigabe von Mitteln aus dem Fonds „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ in Höhe von insgesamt 27.315,95 Euro beantragt. Die Finanzierung umfasst verschiedene soziale und pädagogische Projekte.
Ein Teil der Mittel ist für Fortsetzungsanträge vorgesehen. Dazu gehört die Finanzierung einer türkischsprachigen Fachkraft für die Frauenberatungsstelle Gladbeck zur Unterstützung von Frauen mit Migrationsgeschichte, die von Gewalt betroffen sind. Zudem wird das Programm „Griffbereit“ der katholischen Kindertageseinrichtung St. Michael und St. Marien unterstützt, welches die frühkindliche Sprachförderung durch die Einbeziehung der Eltern stärken soll.
Weitere beantragte Zuschüsse betreffen Angebote des Caritasverbandes Gladbeck e. V., darunter eine Baby-Kleinkind-Sprechstunde sowie eine Eltern-Kleinkind-Gruppe zur Förderung der Eltern-Kind-Beziehung und zur Prävention von Entwicklungsstörungen.
Im Bereich Bildung und Aufklärung wird der Aufbau einer lokalen Gruppe von „SchLAu NRW“ unterstützt, die sich durch Begegnungen mit Jugendlichen gegen Diskriminierung einsetzt. Zudem wird ein Elternkurs an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule gefördert, der die Integration und Sprachkompetenz durch Elternmitarbeit stärken soll. Ein weiteres Projekt am Heisenberg-Gymnasium, „Spotlight – Theater gegen Mobbing“, nutzt theaterpädagogische Methoden zur Mobbingprävention. Die entsprechenden Projektanträge werden zur Beratung dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Schulausschuss vorgelegt.
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Hauptdokument|20121112100858|20121112100904|20121112100911|20121112100919|20121112100926|20121112100932|20121112100936
- 7Änderung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 12/0517 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0517 sieht eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Grundlage hierfür ist das am 29. September 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.
Die Neufassung der Gemeindeordnung NRW umfasst verschiedene inhaltliche Änderungen, darunter Regelungen zu Freistellungs- und Urlaubsansprüchen von Mandatsträgern, die Vertretung des Bürgermeisters bei Dringlichkeitsentscheidungen sowie die Verpflichtung des Bürgermeisters zur Stellungnahme. Zudem wurden die Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Integrationsrat konkretisiert.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Änderungen ist eine Anpassung des § 21 der Gladbecker Hauptsatzung erforderlich, da die Neuregelung des § 45 der Gemeindeordnung die Haushaltsentschädigung betrifft. Durch die Streichung des Begriffs „regelmäßig“ bei der Ermittlung der Arbeitszeit wurden die Voraussetzungen für die Zahlung von Haushaltsentschädigungen neu definiert. Eine Entschädigung kommt nun unter der Bedingung in Betracht, dass die Haushaltsführung entweder zwei Personen umfasst, wobei mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder eine pflegebedürftige Person im Haushalt lebt, oder die Haushaltsführung drei Personen umfasst. Voraussetzung ist zudem, dass die Antragsteller eine wöchentliche Erwerbstätigkeit von weniger als 20 Stunden aufweisen.
Über die finanziellen Auswirkungen dieser Neuregelung liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine Einschätzungen vor. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Änderungssatzung vor.
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- 8.1Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 12/0438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ausschussbesetzungen in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Hintergrund der Vorlage sind die Niederlegungen von Mandaten durch ein Ratsmitglied sowie durch einen sachkundigen Bürger. Das Ratsmitglied legte die Mitgliedschaft im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie die stellvertretende Mitgliedschaft im Stadtplanungs- und Bauausschuss mit Wirkung zum 30. September 2012 nieder. Zudem beendete ein sachkundiger Bürger sein Mandat im Jugendhilfeausschuss zum 30. November 2012.
Zur Neubesetzung schlägt die Fraktion vor, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zu berufen. Für die stellvertretende Mitgliedschaft im Stadtplanungs- und Bauausschuss wird ein sachkundiger Bürger vorgeschlagen. Im Jugendhilfeausschuss soll das ausgeschiedene Mitglied durch das zuvor genannte Ratsmitglied ersetzt werden.
Der Entwurf sieht vor, die Zusammensetzung der betroffenen Gremien entsprechend anzupassen. Im Stadtplanungs- und Bauausschuss erhöht sich die Zahl der stellvertretenden Ratsmitglieder auf elf und die der stellvertretenden sachkundigen Bürger auf zwei. Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit reduziert sich die Zahl der ordentlichen Ratsmitglieder auf neun, während die Zahl der ordentlichen sachkundigen Bürger auf vier steigt. Durch die Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss wird die Nachfolge gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geregelt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 8.2Änderung von Ausschussbesetzungen - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 12/0531 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BIG-Ratsfraktion hat eine Vorlage zur Änderung der Ausschussbesetzungen vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist die Niederlegung eines Ratsmandats zum 31. Oktober 2012 sowie der Ausstieg eines Mitglieds aus dem Jugendhilfeausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage soll ein Ratsmitglied als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied in mehreren Gremien eingesetzt werden. Konkret wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu berufen. Zudem soll dasselbe Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss, den Wahlausschuss und den Wahlprüfungsausschuss gewählt werden.
Für den Jugendhilfeausschuss sieht die Vorlage die Wahl eines weiteren Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied vor, um die Vakanz nach dem Ausscheiden eines Mitglieds aus diesem Ausschuss zu besetzen. Die Neubesetzung erfolgt unter Bezugnahme auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Mit der Neubesetzung der Ausschussbesetzungen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung liegt zur Beratung und Beschlussfassung im Rat sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor.
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- 9Bestimmung einer stellv. AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 12/0437 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0437 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds aus dem genannten Ausschuss mit Wirkung zum 30. November 2012. Da die bisherige stellvertretende Ausschussvorsitzende dieses Amt mit der Niederlegung ihrer Mitgliedschaft verliert, ist eine Neubesetzung erforderlich.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der der Vorsitzende angehört, dazu berechtigt, ein Ratsmitglied als Nachfolger zu bestimmen. Die CDU-Fraktion hat hierzu bereits schriftlich vorgeschlagen, ein anderes Ratsmitglied zur neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu bestimmen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit zu bestimmen. Mit der Neubesetzung der Funktion sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung liegt zur Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck vor.
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- 10Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hier: Wahl eines Verwaltungsratsmitgliedes/eines stellv. VerwaltungsratsmitgliedesZur Vorlage · 12/0530 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0530 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von zwei Positionen im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Gladbeck zum 31. Oktober 2012, wodurch das entsprechende Mandat im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse vakant wurde.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Vertretung des Trägers dazu verpflichtet, auf Vorschlag der ursprünglichen Vorschlagsgruppe einen Nachfolger zu wählen. Die BIG-Ratsfraktion hat hierzu Vorschläge unterbreitet. Es wird beantragt, ein derzeit stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates zum ordentlichen Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Gleichzeitig soll die Position des stellvertretenden Mitglieds mit einem weiteren Ratsmitglied neu besetzt werden.
Der Beschlussentwurf sieht vor, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates zu wählen. Für die Durchführung der Wahl gelten die Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personellen Veränderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 11Ausschreibung der Stelle einer/eines techn. Beigeordneten
- 11.1Genehmigung einer gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung Ausschreibung der Stelle einer/eines techn. BeigeordnetenZur Vorlage · 12/0467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0467 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Entscheidung ist die Ausschreibung der Stelle eines technischen Beigeordneten.
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des ehemaligen Stadtbaurats aus dem Beamtenverhältnis zum 31. März 2012 aufgrund einer Ernennung zum Beigeordneten der Stadt Duisburg. Da die Stelle gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei einer Wiederbesetzung auszuschreiben ist, wurde die Veröffentlichung in verschiedenen Fachzeitschriften wie der Bauwelt, dem Deutschen Architektenblatt oder den Kommunalpolitischen Blättern vorgesehen.
Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens der Leitung des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht soll die Nachbesetzung der technischen Beigeordneten beschleunigt werden. Da die regulären Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zeitlich erst nach der notwendigen Veröffentlichung liegen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Diese Entscheidung wird dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.
Die Personalkosten für die Neubesetzung sind im Haushaltsplan für das Jahr 2013 berücksichtigt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor, um die Ausschreibung der Stelle in den genannten Fachpublikationen zu ermöglichen.
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- 11.2Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziale Liste - Ausschreibung der Stelle eines Stadtbaurates -Zur Vorlage · 12/0523 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 12/0523 der Stadt Gladbeck befasst sich mit einem Vorschlag der Ratsfraktion Soziale Liste gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Gegenstand der Vorlage ist die Ausschreibung der Stelle eines Stadtbaurates.
Der Vorschlag wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2012 vorbereitet. Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung im genannten Ausschuss. Eine detaillierte Begründung zu dem Antrag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister unterzeichnet und liegt dem Ausschuss zur Beratung vor.
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- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2012 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 Gesamtschule Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenZur Vorlage · 12/0433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0433 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2012 innerhalb des Produkts 03.01.05 für die Gesamtschule.
Hintergrund der Maßnahme ist die Instandsetzung der Gasinstallation in vier naturwissenschaftlichen Räumen der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule. Aufgrund von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit wurde die Gaszufuhr in insgesamt neun naturwissenschaftlichen Räumen, darunter Chemie-, Physik- und Biologieräume, gesperrt. Da der Fachunterricht unter Einhaltung der geltenden Richtlinien ohne Gaszufuhr nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann, ist die technische Herrichtung von vier Räumen erforderlich. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 15. bzw. 16. Oktober 2012 getroffen, um den Unterrichtsbetrieb zeitnah sicherzustellen.
Der Beschluss sieht die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 49.000 Euro vor. Die Einbuchung der Mittel erfolgt auf der Buchungsstelle 03.01.05.521100. Zur Deckung dieses überplanmäßigen Bedarfs werden Minderauszahlungen aus dem Produkt 06.03.04 im Bereich der Hilfe zur Erziehung in Heimen in Höhe von 49.000 Euro eingesetzt.
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- 13Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2012Zur Vorlage · 12/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0482 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Gladbeck vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage sieht die Zustimmung zu Mittelbereitstellungen vor, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen. Konkret geht es um Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan in einer Höhe von 627.794 Euro. Zudem sind im Finanzplan Auszahlungen in Höhe von 58.000 Euro vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Paragrafen 82 und 83.
Der Entwurf sieht vor, dass die im beigefügten Dokument aufgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2012 gemäß der genannten gesetzlichen Bestimmungen genehmigt werden. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den der Vorlage beigefügten Zusammenstellungen zu entnehmen.
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- 14Übertragung von Aufwands- und AuszahlungsermächtigungenZur Vorlage · 12/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0439 des Amts für kommunale Finanzen regelt die künftigen Grundsätze zur Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in der Stadt Gladbeck. Hintergrund ist die Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung, die es dem Bürgermeister ermöglicht, mit Zustimmung des Rates Rahmenbedingungen für die Art, den Umfang und die Dauer solcher Übertragungen festzulegen.
Für den konsumtiven Finanzplan sieht die Vorlage vor, dass Ermächtigungen für Aufwendungen grundsätzlich nicht gebildet werden. Ausnahmen sind jedoch für die Restabwicklung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie für Auszahlungen aus Verbindlichkeiten vorgesehen. Diese Mittel bleiben bis zum Ende des Folgejahres verfügbar.
Im investiven Finanzplan sollen Ermächtigungen für bereits begonnene Maßnahmen fortgeführt werden können. Dies umfasst pauschal rentierliche Maßnahmen, wie etwa den Kanalbau, sowie die Fortsetzung sonstiger Bau- und Beschaffungsvorhaben. Zudem können in begründeten Einzelfällen Mittel für Beschaffungen zwischen 410 Euro und 10.000 Euro sowie kleinere Baumaßnahmen unter 50.000 Euro übertragen werden. Investive Auszahlungen bleiben in der Regel bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Mitteln aus einzelnen Übertragungen bereits vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat möglich ist, sofern eine Freigabe durch den Kämmerer erfolgt. Dem Rat ist eine Übersicht der Übertragungen sowie deren Auswirkungen auf die Finanzpläne vorzulegen.
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- 15Beteiligungsbericht 2011 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 12/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0503 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2011 für den Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben.
In dem Dokument werden die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt erläutert. Der Bericht stellt die Fortführung einer Reihe dar, da die Stadt Gladbeck seit 1997 jährlich einen solchen Bericht erstellt; das vorliegende Dokument bildet den 15. Beteiligungsbericht ab. Der Inhalt des Berichts entspricht dem Stand vom 31. Dezember 2011 und berücksichtigt die im Jahr 2011 eingetretenen Änderungen.
Der Bericht ist sowohl dem Rat als auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Ein entsprechender Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgt über das Amtsblatt. Zudem kann der Bericht über das Internet abgerufen werden. Mit der Vorlage wird beantragt, den Beteiligungsbericht 2011 zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang sind nicht vorgesehen.
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Hauptdokument|20121114151053|20121113114759|20121113120737|20121113121409|20121128080408
- 16Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der HundesteuersätzeZur Vorlage · 12/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0421 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung in Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der bestehenden Hundesteuersätze im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes, der im Zuge des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Stufe 2 aufgestellt wurde.
Die Anpassung ist in zwei Schritten vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2013 sollen die Sätze für die Haltung eines Hundes auf 120,00 Euro, für zwei Hunde auf jeweils 138,00 Euro und für drei oder mehr Hunde auf jeweils 150,00 Euro angehoben werden. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 ist eine weitere Erhöhung geplant. In diesem Fall belaufen sich die Sätze auf 132,00 Euro für einen Hund sowie auf jeweils 150,00 Euro bei der Haltung von zwei Hunden und 162,00 Euro bei drei oder mehr Hunden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die beigefügte 9. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung zu beschließen, um die im Sanierungsplan festgelegten Erhöhungen umzusetzen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzung vor.
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- 17Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 12/0422 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist es, den geltenden Steuersatz für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, wie sie in Spielhallen und an sonstigen Aufstellorten zu finden sind, anzupassen.
Die Grundlage der Besteuerung bildet das Einspielergebnis der Geräte, also die eingesetzten Spielbeträge abzüglich der ausgezahlten Gewinne. Seit dem 1. Juli 2011 liegt der Steuersatz bei 19 Prozent. Im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes, der im Zuge des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Stufe 2 aufgestellt wurde, ist vorgesehen, diesen Satz zum 1. Januar 2013 auf 20 Prozent anzuheben.
Die Verwaltung führt in der Begründung an, dass Steuersätze bis zu einer Höhe von 20 Prozent von zuständigen Verwaltungsgerichten als rechtmäßig eingestuft wurden. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Anzahl der in Gladbeck angemeldeten Geldspielgeräte seit der letzten Erhöhung von 14 auf 19 Prozent von knapp 300 auf 410 gestiegen ist. Die Vorlage empfiehlt daher den Beschluss der 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer, um die Anpassung des Steuersatzes rechtlich umzusetzen.
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- 18Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet GladbeckZur Vorlage · 12/0423 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Ziel der Maßnahme ist es, aufgrund der Haushaltslage zusätzliche Ertragsmöglichkeiten zu erschließen. Die Einführung der Steuer ist zum 1. Januar 2013 vorgesehen.
Die Vorlage orientiert sich an der rechtlichen Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Kommunen eine solche Abgabe nur auf privat veranlasste Übernachtungen erheben dürfen. Beruflich bedingte Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen sind von der Abgabe befreit. Ein Nachweis der dienstlichen Veranlassung soll durch Bescheinigungen der Arbeitgeber oder Eigenerklärungen Selbstständiger erfolgen. Die Satzung sieht vor, dass die Abgabe 5 % des Übernachtungspreises inklusive Mehrwertsteuer beträgt, wobei Anteile für Frühstück oder Verpflegungspauschalen ausgenommen sind. Als Abgabenschuldner fungiert der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, der zudem einer vierteljährlichen Erklärungspflicht unterliegt.
Basierend auf statistischen Daten von etwa 85.000 Übernachtungen pro Jahr und einer geschätzten Aufteilung von 50 % auf private sowie 50 % auf berufliche Anlässe wird mit einer Anzahl von circa 42.500 zu versteuernden Übernachtungen gerechnet. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Preis von 50 Euro pro Übernachtung wird mit jährlichen Einnahmen von rund 100.000 Euro kalkuliert. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Beherbergungssatzung vor.
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- 19Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997Zur Vorlage · 12/0428 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung vom 11. November 1997 vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Neufassung der Maßstabsregelung für die jährliche Erhebung der Schmutzwassergebühren.
Bisher dient die dem Grundstück aus öffentlichen und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführte Wassermenge des vorletzten Kalenderjahres als Grundlage für die Berechnung der Gebühr. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Formulierung aufgrund der Abrechnungspraxis des Wasserversorgers RWW Mülheim unpräzise sein kann. Da die Abrechnungszeiträume nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen, sondern variierende Zeitspannen zwischen 345 und 390 Tagen umfassen können, wurde eine Anpassung der Definition angestrebt.
Die vorgeschlagene Neuregelung ersetzt den Bezug auf das vorletzte Kalenderjahr durch die vom Wasserversorger für den vorletzten Ablesezeitraum eines Abrechnungsjahrs ermittelte und für die Frischwasserrechnung zugrunde gelegte Frischwasserverbrauchsmenge. Diese Neufassung soll die Rechtssicherheit erhöhen und die Abgrenzung der Abrechnungszeiträume präzisieren. Eine Ausnahme bleibt für Abgabenpflichtige bestehen, die ihr Frischwasser nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung beziehen; für diese Gruppe soll die bisherige Regelung zum vorletzten Kalenderjahr beibehalten werden. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzung vor.
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- 20Entwässerungsgebührensätze 2013Zur Vorlage · 12/0429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0429 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2013. Für die Kalkulation der Gebühren werden die Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre sowie die aktuellen Kostenfaktoren der Einrichtung Stadtentwässerung herangezogen.
In der Vergangenheit stiegen die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren an, was unter anderem auf steigende Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft infolge des Umbaus des Emschersystems sowie auf eine sinkende Verteilermasse durch reduzierten Frischwasserverbrauch zurückzuführen ist. Trotz dieser Faktoren liegt das Gebührenniveau in Gladbeck im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie zu benachbarten Kommunen auf einem niedrigeren Stand.
Für das Jahr 2013 wird ein Gebührenbedarf ausgewiesen, der um 342.777 € unter dem Vorjahr liegt. Dies resultiert aus einer Verringerung der kalkulatorischen Verzinsungskosten sowie der Berücksichtigung von Erträgen aus der Auflösung eines Sonderpostens. Obwohl die Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft weiter steigen und die Wassermenge zur Abwasserableitung abnimmt, wird vorgeschlagen, den Schmutzwassergebührensatz unverändert bei 2,04 € pro Kubikmeter zu belassen. Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,84 € auf 0,81 € pro Quadratmeter befestigter Grundstücksfläche reduziert werden. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen wird ein Satz von 72,35 € vorgeschlagen. Durch diese Neufestsetzung verringert sich die durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung für einen Vier-Personenhaushalt von 517,20 € auf 513,30 €.
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Hauptdokument|20121018145021|20121018145031|20121018145034|20121018145038|20121018145043
- 21Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2004Zur Vorlage · 12/0443 · Beschlussvorlage
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Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gebührentarife der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vorgelegt. Die vorliegende Änderung sieht vor, die Sondernutzungsgebühren im Rahmen des Stärkungspaktes – Stufe 2 jährlich um vier Prozent zu erhöhen. Diese Anpassung soll für den Zeitraum von 2013 bis einschließlich 2018 erfolgen.
Nach Angaben der Verwaltung werden durch diese Maßnahme jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1.200 Euro erwartet, die ab dem Jahr 2018 auf jährlich 7.200 Euro ansteigen sollen. Die letzte Erhöhung der Gebührentarife erfolgte am 1. Januar 2004. Während die Gebührensätze angepasst werden sollen, bleibt der Inhalt der eigentlichen Sondernutzungssatzung unverändert.
Die Vorlage enthält neben dem Entwurf der geänderten Satzung auch eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührensätze sowie der anfallenden Verwaltungsgebühren. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der als Anlage 3 beigefügten Satzung zur Änderung der Gebührentarife vor. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 22Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck (OVO)Zur Vorlage · 12/0509 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVO) vorgelegt. Hintergrund der Anpassung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die örtliche Ordnungsbehörde nicht mehr für die Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde in Waldgebieten zuständig ist, da diese Befugnis allein der Forstbehörde als Sonderordnungsbehörde obliegt.
Bisher sah die OVO für bestimmte Hunderassen, darunter Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Rottweiler und deren Kreuzungen, eine unbedingte Leinenpflicht auf allen Straßen und in allen Anlagen vor. Da die rechtliche Grundlage für Waldgebiete entfallen ist und die Verwaltung zudem keine Beißvorfälle mit diesen spezifischen Rassen seit 2001 verzeichnet, wird eine Korrektur der Regelungen angestrebt.
Die Neufassung sieht vor, dass eine örtliche Leinenpflicht, unbeschadet der Regelungen des Landeshundegesetzes, künftig nur noch für bestimmte Flächen gilt. Dazu gehören der Nordpark, der Südpark, das Wasserschloss Wittringen mit dem unmittelbar umgrenzenden Weg und Teich, die Spielwiese nordöstlich des Parkplatzes am Wasserschloss Wittringen sowie die Marathonbahn. Ziel dieser Beschränkung ist es, Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und anderen Parknutzern, wie etwa Läufern oder Kindern, zu vermeiden. Die Änderung umfasst zudem Anpassungen in den Paragrafen 7 und 8 der Verordnung.
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- 23Realsteuerhebesätze ab 2013Zur Vorlage · 12/0420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0420 des Amtes für kommunale Finanzen regelt die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Stadt Gladbeck ab dem Haushaltsjahr 2013. Die Verwaltung sieht vor, die bisherige Praxis der Festlegung der Hebesätze über eine Steuerhebesatzsatzung beizubehalten.
Die Anpassungen der Hebesätze ergeben sich aus den Vorgaben des Haushaltssanierungsplans, der im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Stufe 2 beschlossen wurde. Für die Grundsteuer wird eine Erhöhung des Hebesatzes B zum 1. Januar 2013 von bisher 530 % auf 750 % vorgesehen.
Hinsichtlich der Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz für den Zeitraum von 2013 bis 2015 unverändert bei 480 %. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 480 % auf 500 % geplant. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, die beigefügte Steuerhebesatzsatzung in dieser Form zu beschließen, um die satzungsrechtliche Umsetzung der im Sanierungsplan festgelegten Veränderungen zu gewährleisten.
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- 24Zukunft der Energieversorgung in GladbeckZur Vorlage · 12/0478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0478 befasst sich mit der Fortführung und Modifizierung der Beteiligung an der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) über den 30. Juni 2013 hinaus. Es ist vorgesehen, die Gesellschaft gemeinsam mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop sowie der RWE Deutschland AG weiterzuführen. Dabei soll die künftige kommunale Beteiligung auf 49,9 % angepasst werden. Hierzu erwerben die beteiligten Kommunen jeweils zusätzliche Geschäftsanteile in Höhe von 9,634 % zu einem Preis von 25 Millionen Euro. Für die ersten zehn Jahre nach der Umstellung ist eine Garantiedividende von 4,5 % auf den gesamten kommunalen Anteil festgeschrieben. Die Umsetzung der Neustrukturierung war auf den 31. Dezember 2012 ausgerichtet, wobei die Beurkundung für den 17. Dezember 2012 vorgesehen war.
Die Beschlussvorschläge umfassen die Fortsetzung der Beteiligung sowie die Ermächtigung der Verwaltung zum Vertragsschluss. Zudem ist die Einlage der neuen Anteile in den Betrieb gewerblicher Art Bäder vorgesehen. Der Erste Beigeordnete soll als stellvertretender Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung bestellt werden. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den Sitzungen des Ausschusses, des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses im nicht-öffentlichen Teil gefasst.
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- 25Etatplanung 2013Zur Vorlage · 12/0472 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0472 des Bürgermeisterbüros dient der Vorberatung der Etatplanung für das Jahr 2013 im Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage sind die Produkte verschiedener Stadtämter, die bislang nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren. Konkret betrifft dies die Bereiche des Bürgermeisterbüros, des Organisations- und Personalamtes, des Amtes für kommunale Finanzen, des Rechtsamtes sowie des Amtes für öffentliche Ordnung.
Der Entwurf umfasst die Inhalte des Haushaltsbuches 2013 sowie die im entsprechenden Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2013 aufgeführten Anpassungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die von den genannten Referaten und Stadtämtern bewirtschafteten Produkte im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2013, einschließlich der vorgenommenen Änderungen, zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2012 erstellt.
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- 26Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2013Zur Vorlage · 12/0480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0480 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2013. Gemäß der Kommunalgemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Produktplans und der dazugehörigen Anlagen, zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wurde im Zeitraum vom 21. September 2012 bis zum 6. Dezember 2012 öffentlich ausgelegt. Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates. Es wird festgehalten, dass etwaige eingehende Einwendungen im weiteren Verlauf der Verfahren nachgereicht werden. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister und die zuständigen Fachbereiche zur Beratung in den entsprechenden Gremien vorgelegt.
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- 27Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der FDP-Ratsfraktion - Kreisumlage -Zur Vorlage · 12/0409 · Beschlussvorlage
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Die FDP-Ratsfraktion hat gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse einen Vorschlag zur Kreisumlage vorgelegt. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0409 wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2012 erstellt.
Der Inhalt des Vorschlags bezieht sich auf die Thematik der Kreisumlage. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im zuständigen Ausschuss. Eine detaillierte inhaltliche Begründung des Antrags ist der Vorlage nicht direkt zu entnehmen, da auf eine Anlage verwiesen wird. Die Verwaltung hat die Vorlage zur Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzung vorbereitet.
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- 28Beratung der Haushaltssatzung 2013 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 12/0481 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0481 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2013 sowie des dazugehörigen Haushaltsplans. Der Entwurf umfasst den Produktplan, den Vorbericht, die Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen, den Stand der Verbindlichkeiten sowie die Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresende 2011 sowie Lageberichte verschiedener Gesellschaften, darunter das Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck und die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Gladbeck mbH, Bestandteil der Unterlagen.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 für das Jahr 2013. Laut den Plandaten für den Zeitraum 2017 bis 2021 werden die Ziele eines ausgeglichenen Haushalts mit Landesmitteln im Jahr 2018 und ohne Landesmittel im Jahr 2021 eingehalten. Ein Änderungsverzeichnis erläutert die Auswirkungen der Vorgaben aus dem Haushaltssanierungsplan auf den Entwurf.
Im Ergebnisplan 2013 werden Verschlechterungen durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz, die Neuberechnung der Kreisumlage sowie aktuelle Steuerschätzungen aufgeführt. Im Bereich des Jugendamtes sind Auswirkungen durch die Weiterleitung von Zuschüssen für U3-Maßnahmen verzeichnet. Im investiven Finanzplan führen die Vorziehung von U3-Maßnahmen sowie die Erfassung von Bauabschnitten der Feuer- und Rettungswache zu Veränderungen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2013 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse vor.
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Hauptdokument|20121121113002|20121121114328|20121121113236|20121121113626|20121121113630|20121121113724|20121121113727|20121121113927|20121121114013|20121121114227
- 29Stellenplan 2013Zur Vorlage · 12/0458 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Stellenplans 2013 der Stadt Gladbeck ist durch den Haushaltssanierungsplan bis 2018 geprägt, der die Streichung von 50 Planstellen sowie ein Konsolidierungsvolumen von rund 2,6 Millionen Euro vorsieht. Im vorliegenden Entwurf wird ein strukturelles Einsparvolumen von etwa 1,2 Millionen Euro ausgewiesen. Außerhalb des Sanierungsplans ergibt sich ein struktureller Mehraufwand von rund 175.000 Euro, der sich aus Einsparungen, Kosten durch Stellenumwandlungen sowie Kosten für Stelleneinrichtungen zusammensetzt. Ein Teil der Kosten für neue Stellen wird refinanziert oder durch die Reduzierung von Zeitkräften kompensiert. Die Gesamtstellenzahl reduziert sich geringfügig von 760,9 auf 760,0 Stellen. Für den Bereich Hilfen zur Erziehung im Amt für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, weitere Entscheidungen erst nach Vorliegen einer externen Organisationsuntersuchung zu treffen.
Die Umsetzung der geplanten Einsparungen erfolgt als mehrjähriger Prozess in Zusammenarbeit mit den Fachämtern. Die Verwaltung übernimmt dabei Anregungen des Personalrates, indem bestimmte Planstellen im Amt für Integration und Sport umgewandelt werden, um Aufgaben der Geschäftsstelle des Integrationsrats und asylrechtliche Angelegenheiten zu integrieren. Eine vakante halbe Stelle soll zur Entlastung des Ausländerwesens als Vollzeitstelle nachbesetzt werden. Weitere Umwandlungen von Entgeltgruppen sind vorgesehen. Anträge auf Einrichtung neuer Planstellen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst sowie für Beistandschaften im Amt für Jugend und Familie werden abgelehnt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2013 gemäß der vorliegenden Anlage vor.
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Hauptdokument|20121106085116|20121106085124|20121106085134|20121207071435
- 29.aMieterhöhungen bei der GWG
- 30Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 31Mitteilungen des Bürgermeisters
- 32Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 33Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 34Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 35Wahl einer Schiedsperson/stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 36.1Personalangelegenheitennicht öffentlich
- 36.2Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 37Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 38Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich