Bestimmung einer stellv. Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0437 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds aus dem genannten Ausschuss mit Wirkung zum 30. November 2012. Da die bisherige stellvertretende Ausschussvorsitzende dieses Amt mit der Niederlegung ihrer Mitgliedschaft verliert, ist eine Neubesetzung erforderlich.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der der Vorsitzende angehört, dazu berechtigt, ein Ratsmitglied als Nachfolger zu bestimmen. Die CDU-Fraktion hat hierzu bereits schriftlich vorgeschlagen, ein anderes Ratsmitglied zur neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu bestimmen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit zu bestimmen. Mit der Neubesetzung der Funktion sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung liegt zur Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 149 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122310100439
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion - 23.10.2012
- Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen 23.10.2012
- Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2004 24.10.2012
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2012 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 Gesamtschule Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.10.2012
- Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997 16.10.2012
- Entwässerungsgebührensätze 2013 16.10.2012