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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2013

12/0429 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0429 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2013. Für die Kalkulation der Gebühren werden die Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre sowie die aktuellen Kostenfaktoren der Einrichtung Stadtentwässerung herangezogen.

In der Vergangenheit stiegen die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren an, was unter anderem auf steigende Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft infolge des Umbaus des Emschersystems sowie auf eine sinkende Verteilermasse durch reduzierten Frischwasserverbrauch zurückzuführen ist. Trotz dieser Faktoren liegt das Gebührenniveau in Gladbeck im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie zu benachbarten Kommunen auf einem niedrigeren Stand.

Für das Jahr 2013 wird ein Gebührenbedarf ausgewiesen, der um 342.777 € unter dem Vorjahr liegt. Dies resultiert aus einer Verringerung der kalkulatorischen Verzinsungskosten sowie der Berücksichtigung von Erträgen aus der Auflösung eines Sonderpostens. Obwohl die Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft weiter steigen und die Wassermenge zur Abwasserableitung abnimmt, wird vorgeschlagen, den Schmutzwassergebührensatz unverändert bei 2,04 € pro Kubikmeter zu belassen. Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,84 € auf 0,81 € pro Quadratmeter befestigter Grundstücksfläche reduziert werden. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen wird ein Satz von 72,35 € vorgeschlagen. Durch diese Neufestsetzung verringert sich die durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung für einen Vier-Personenhaushalt von 517,20 € auf 513,30 €.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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