Entwässerungsgebührensätze 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0429 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2013. Für die Kalkulation der Gebühren werden die Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre sowie die aktuellen Kostenfaktoren der Einrichtung Stadtentwässerung herangezogen.
In der Vergangenheit stiegen die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren an, was unter anderem auf steigende Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft infolge des Umbaus des Emschersystems sowie auf eine sinkende Verteilermasse durch reduzierten Frischwasserverbrauch zurückzuführen ist. Trotz dieser Faktoren liegt das Gebührenniveau in Gladbeck im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie zu benachbarten Kommunen auf einem niedrigeren Stand.
Für das Jahr 2013 wird ein Gebührenbedarf ausgewiesen, der um 342.777 € unter dem Vorjahr liegt. Dies resultiert aus einer Verringerung der kalkulatorischen Verzinsungskosten sowie der Berücksichtigung von Erträgen aus der Auflösung eines Sonderpostens. Obwohl die Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft weiter steigen und die Wassermenge zur Abwasserableitung abnimmt, wird vorgeschlagen, den Schmutzwassergebührensatz unverändert bei 2,04 € pro Kubikmeter zu belassen. Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,84 € auf 0,81 € pro Quadratmeter befestigter Grundstücksfläche reduziert werden. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen wird ein Satz von 72,35 € vorgeschlagen. Durch diese Neufestsetzung verringert sich die durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung für einen Vier-Personenhaushalt von 517,20 € auf 513,30 €.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121610100431
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121018145021
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20121018145034
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- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20121018145043
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997 16.10.2012
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2012 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 Gesamtschule Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.10.2012
- Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck 15.10.2012
- Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet Gladbeck 15.10.2012
- Realsteuerhebesätze ab 2013 15.10.2012
- Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der Hundesteuersätze 15.10.2012